eBay: Auf eigene Ware bieten ist verboten
Das Unternehmen habe Mittel und Wege, beides herauszufinden - und gehe dabei auch Hinweisen oder Beschwerden anderer Nutzer nach. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte jüngst die Klage eines gewerblichen Anbieters abgewiesen, der mehrfach auf eigene Waren geboten hatte und daraufhin von eBay gesperrt worden war. Genau das drohe auch privaten Anbietern, sagte Maike Fuest - und verwies auf die Grundsätze des Auktionshauses.
Dort heißt es wörtlich: "Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. 'Shill Bidding'). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen."
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