Geldwäsche

Schweiz will Zusammenarbeit verbessern

14.05.2012

Auskünfte bisher sehr restriktiv - Gesetzesnovelle geplant.

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Die Schweiz hat bis im Sommer 2012 Zeit, ihre Praxis in der internationalen Zusammenarbeit bei Geldwäscheverdachtsfällen anzupassen. Aufgestellt wurde diese Forderung von der Egmont-Gruppe, in der 127 Meldestellen für Geldwäscherei zusammengeschlossen sind. Der Bundesrat will deswegen das Geldwäschereigesetz anpassen. Die MROS soll ausländischen Behörden im Rahmen der Amtshilfe künftig Daten wie Bankkontonummern, Geldstransaktionen oder Kontosaldi weitergeben können.

Wegen des Bankgeheimnisses gibt die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) ausländischen Behörden im Rahmen der Amtshilfe bisher sehr restriktiv Auskunft. Jean-Luc Vez, Direktor des Bundesamts für Polizei (fedpol), verteidigt die Pläne des Bundesrats, das Gesetz zu lockern.

Die MROS ist die einzige Behörde der Egmont-Gruppe, die wegen des Bankgeheimnisses Finanzinformationen zurückhält. Diesen Zustand wollen die anderen Länder nicht länger hinnehmen. Falls die Schweiz nicht reagiert, droht der Ausschluss aus der Egmont-Gruppe.

Die vorgeschlagene Gesetzesrevision ist jedoch umstritten. Während SP und Grüne dafür sind und die CVP sowie die kantonalen Justizdirektoren Unterstützung signalisieren, sehen SVP und FDP das Bankgeheimnis in Gefahr und sind dagegen.

Auch die Bankiervereinigung hat erhebliche Vorbehalte. Zwar signalisiert sie, dass es eine Isolierung des Finanzplatzes zu vermeiden gelte. Gleichzeitig fordert sie aber, dass dazu die Befugnis der Meldestelle zur Beschaffung von Informationen gegenüber den Finanzintermediären nicht ausgeweitet wird.

Verhindern möchte die Bankiervereinigung auch, dass die MROS einer Weiterleitung der Daten von einer ausländischen Meldestelle an eine Drittbehörde zustimmen kann. Hier sei der normale Weg über die Amts-und Rechtshilfe einzuhalten.

Für Jean-Luc Vez, Direktor des Bundesamts für Polizei, gibt es angesichts der Kritik noch erheblichen Erklärungsbedarf. Die Gesetzesrevision sei nötig und bringe auch der Schweiz etwas. Liefere die Schweiz wegen des Bankgeheimnisses keine Informationen, erhalte sie von den anderen Staaten auch keine Angaben.

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