Anonymes Sparen passé

Sparbücher: Behebung nur noch mit Ausweis

01.11.2010


Wer mit Losungswort abhebt, muss sich seit heute ausweisen.

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Österreich nimmt eine weitere Etappe der EU-Anti-Geldwäsche-Vorschriften in Kraft, wonach die Kunden bei Behebungen auch von kleinen Losungswortsparbüchern von der Bank eindeutig identifiziert werden müssen. Wer Gel dvon seinem Losungswort-Sparbuch beheben will, muss einen amtlicher Ausweis vorlegen, also Führerschein, Personalausweis oder Reisepass.

Bisher galt diese Ausweispflicht nur bei "schwereren" Sparbüchern, mit Guthaben ab 15.000 Euro. Nun fällt diese Grenze nach unten nach einer letzten Übergangsfrist endgültig. Einige Banken hatten das schon länger praktiziert.

In den typischen österreichischen Filialbanken sind 60 bis 70 % der Kunden den Bankmitarbeitern bekannt. Das reicht trotzdem nicht. Nur wer bei seiner Bank ein Girokonto hat, braucht für Sparbuchbehebungen künftig nur die Kontokarte. Den Kunden gegenüber wird vor allem auch damit argumentiert, dass damit der Schutz vor unrechtmäßigen Abhebungen nach Sparbuch-Diebstählen steigt. Die Vorschrift stößt größtenteils auf Verständnis, so die Banker.
 

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