Symbolwirkung

Raiffeisen: Kopftücher und Giebelkreuze bleiben

15.03.2017

Karl Sevelda: "Bin gegen Verbote".

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Firmen dürfen Kopftücher und andere religiöse, weltanschauliche oder politische Symbole am Arbeitsplatz nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verbieten.

Bei der börsennotierten Raiffeisen Bank International (RBI) ist ein Kopftuchverbot kein Thema, wie am Mittwoch am Rande der Bilanzpressekonferenz erklärt wurde.

Die Bankengruppe betreibt u.a. Tochterbanken auf dem Balkan. Einzelne Kopftuchträgerinnen gibt es aber auch in der Zentrale in Wien. "Ich bin gegen Verbote", sagte RBI-Chef Karl Sevelda. Er erinnert sich, vor Jahren einmal von einem Mitarbeiter gebeten worden zu sein, einer Kollegin in dessen Abteilung das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen. "Ich habe das natürlich nicht untersagt."

Bekleidungsrichtlinien gebe es nicht. "Ich würde dies in den Bereich der persönlichen Gestaltungsmöglichkeit stellen", meinte Sevelda.

Was andere weltanschauliche Symbole anlangt, wurde auch deponiert: "Das Giebelkreuz wird nicht abmontiert."

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