Rauchen: Kammer fordert erneut Rechtssicherheit für jetziges Gesetz

06.04.2010

Nach den jüngsten Diskussionen über das Rauchverbot in der Gastronomie hat die Spartenvertretung der Wirtschaftskammer Österreich ihre Forderung nach Rechtssicherheit für das derzeit geltende Gesetz bekräftigt. "Wir werden alles tun, dass die Regelung aufrecht bleibt", betont Fachverbands-Obmann Helmut Hinterleitner. "Wir erwarten die Rechtssicherheit für unsere Gäste und unsere Betriebe."

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Kritik übte der Kammer-Vertreter an "kontraproduktiven" und "populistischen" Kampagnisierungen wie von der Grünen: "Es ist auch Bedingung der Politik, zuerst die Fristen abzuwarten und erst dann zu überprüfen." Noch hätten die Wirte bis zum Ende der Übergangsfrist mit 30. Juni Zeit, um Maßnahmen zu setzten. Diese Schritte dürften nicht schon im Vorhinein schlecht geredet werden.

Sollte das jetzige Gesetz gekippt werden, will sich die Kammer auf den Vertrauensgrundsatz berufen. Dieser besagt, dass durch Investitionen erlangte Gesetzesrechte - wie eine Raucherlaubnis durch Umbauten - nicht einfach abgeschafft werden können. Alle, die extra Raucherräume abtrennen, hätten das Recht, dass sich ihre Investition amortisiere, so Hinterleitner. Das "Schreckgespenst" EU-Kommission macht dem Obmann keine Angst: "Bis jetzt liegen dort keine konkreten Anträge für ein Rauchverbot vor", betonte er.

Gleichzeitig erinnerte Hinterleitner an den Wirtschaftsfaktor Gastronomie mit 190.000 Arbeitnehmern und rund 70.000 touristischen Unternehmen. "Wir haben in dieser Branche so viele verschiedene Betriebstypen." Deren Wünsche und Bedürfnisse seien unterschiedlich, bei der jetzigen Regelung könne jeder Raucherbereiche nach der individuellen Notwendigkeit schaffen. "Ich wehre mich dagegen, dass man da rigoros drüberfahren möchte", kritisierte Hinterleitner. Manche Lokale hätten bei dem Versuch, ein totales Rauchverbot einzuführen, einen Umsatzrückgang von 20-30 % verzeichnet: "Das verkraften die Betriebe nicht."

Aus Sicht der Wirtschaftskammer ist die Umsetzung der jetzigen Regelung für die Wirte kein großes Problem, und nur ein geringer Anteil der Wirte muss umbauen: Der Großteil der Lokale verfüge über mehrere Räume und halte sich seit 1. Jänner 2009 an das Gesetz, meinte Hinterleitner. Lediglich ein Drittel der heimischen Betriebe habe ein einziges Gastzimmer und nur 50 Prozent davon - rund 12.300 Gaststätten - hegen Umbaupläne. Der Rest der Lokale sei nicht größer als 50 Quadratmeter, dort darf das Rauchen gestattet werden.

Der Arbeitnehmerschutz werde in der jetzigen Regelung berücksichtigt, hob der Kammer-Vertreter bei der Pressekonferenz hervor. So gebe es beispielsweise in Raucherbetrieben keine Ausbildungserlaubnis für Lehrlinge und ein Beschäftigungsverbot für Schwangere. Letzteres stand im Vorjahr allerdings im Mittelpunkt der Kritik, da es für Lokale mit Umbauplänen nicht galt. Gesundheitsminister Alois Stöger besserte diesen Fauxpas mit einem Erlass aus.

Andere Länder - wie Griechenland, Tschechien, Kroatien, Spanien und auch Deutschland - würden die österreichische Lösung mit "großer Bewunderung" als Möglichkeit diskutieren, meinte Hinterleitner. "Wir haben hier eine Regelung, die von vielen europäischen Ländern sehr positiv angenommen wird, weil es wirtschaftlich und im Sinne des Nichtraucherschutzes optimal ist."

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