Finanzen
Steuerausgleich: SO holen Sie sich über 1.000 Euro zurück
17.01.2026Neue Absetzbeträge und Zuschüsse sorgen für 2025 dafür, dass viele Arbeitnehmer und Familien deutlich mehr Geld vom Finanzamt zurückbekommen können.
Für das Steuerjahr 2025 gelten zahlreiche Anpassungen, die spürbare Entlastungen bringen. Laut „finanz.at“ können durchschnittliche Rückzahlungen von über 1.000 Euro pro Person möglich sein.
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Der Steuerausgleich kann bereits seit Jahresbeginn beantragt werden. Sobald der Jahreslohnzettel dem Finanzamt übermittelt wurde, startet die Bearbeitung der Anträge.
Familienbonus Plus bleibt zentral
Der Familienbonus Plus für Kinder unter 18 Jahren bleibt unverändert bei bis zu 2.000 Euro pro Kind. Für volljährige Kinder wurde der Bonus auf bis zu 700 Euro ausgeweitet. Auch wenn der Bonus bereits über die monatliche Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, muss er im Steuerausgleich erneut geltend gemacht werden. Familien mit mindestens drei Kindern können zusätzlich vom Mehrkindzuschlag profitieren. Für 2025 beträgt dieser 24,40 Euro pro Kind ab dem dritten Kind. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen.
Alleinverdiener und Alleinerzieher
Auch Alleinverdiener und Alleinerzieher profitieren 2025 von höheren Absetzbeträgen. Der entsprechende Absetzbetrag für das erste Kind beträgt mindestens 601 Euro und erhöht sich mit jedem weiteren Kind.
Weitere Steuerentlastungen
Angepasste Absetzbeträge, darunter der Verkehrsabsetzbetrag und der Unterhaltsabsetzbetrag, können im Rahmen des Steuerausgleichs berücksichtigt werden. Besonders Personen mit niedrigem Einkommen profitieren: Die maximale Negativsteuer – die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen – steigt auf bis zu 1.277 Euro für Arbeitnehmer ohne Pendlerpauschale und auf bis zu 1.398 Euro mit Pendlerpauschale. Pensionisten können Rückzahlungen von maximal 710 Euro erwarten. Anspruch besteht für alle, die kaum oder keine Lohnsteuer zahlen, aber dennoch Sozialversicherungsbeiträge leisten.
Antragstellung
Der Steuerausgleich kann bequem online über FinanzOnline oder klassisch in Papierform mit dem Formular L1 samt Beilagen beim Finanzamt eingereicht werden.