Brüsseler Klage zu Beamtengehältern nun bei EuGH

26.01.2010

Die Klage der EU-Kommission gegen die von den EU-Staaten beschlossene reduzierte Gehaltserhöhung für EU-Bedienstete ist beim EuGH eingelangt. Der Gerichtshof muss nun entscheiden, ob er dem Antrag der EU-Kommission auf ein Eilverfahren stattgibt, hieß es am 26. Jänner aus dem EuGH.

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Die Europäische Kommission hatte Anfang Jänner in dieser Causa entschieden, eine Klage einzubringen. Vertreter der 27 EU-Staaten hatten im Dezember beschlossen, die Gehälter der EU-Bediensteten um 1,85 % zu erhöhen und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen um 3,7 %.

Die Erhöhung betrifft die rund 40.000 EU-Beamte sowie die Kommissare und Präsident Barroso, die EU-Richter, den ständigen Ratspräsidenten Herman Van Rompuy und alle Europaabgeordnete, die aus dem EU-Haushalt bezahlt werden. Die Gehaltserhöhung gilt für 2010 und rückwirkend ab Juli diesen Jahres.

Vereinbarte Berechnungsmethode

Die EU-Kommission beruft sich auf die gesetzlich vereinbarte Berechnungsmethode. Nach dem EU-Beamtenstatut wird die Bezahlung der Beamten anhand der Entwicklung der Beamtengehälter in acht Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Niederlande, Spanien, Luxemburg und Großbritannien) berechnet. Maßgeblich dafür ist das Jahr 2008. Mehrere Staaten, darunter Österreich, hatten argumentiert, eine Erhöhung um 3,7 % wäre in Zeiten der Krise nicht angebracht.

In Österreich hatten die Beamten 2009 ein Plus von 3,55 % bekommen. 2010 erhalten sie eine Gehaltserhöhung um 0,9 %. Sollte der EU-Gerichtshof dem Antrag auf Eilverfahren stattgeben, könnte ein Urteil binnen fünf bis sechs Monaten folgen.

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