Polen gewinnt Prozess über Emissionsrechte
Die Kommission habe ihre Kompetenzen überschritten, als sie den Staaten Obergrenzen für die zuzuteilenden Emissionszertifikate vorgab, erklärte das Gericht in Luxemburg.
Der Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten ist das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen den Klimawandel. Unternehmen bekommen vom Staat bestimmte Kontingente von CO2-Emissionen zugeteilt. Da sie mit überschüssigen Zertifikaten handeln können, haben sie einen Anreiz, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission im Voraus ihre nationalen Zuteilungspläne übermitteln.
Die Kommission hatte 2007 entschieden, dass die Pläne Polens und Estlands für die Handelsperiode 2008 bis 2012 das Potenzial zur Emissionsverringerung nicht ausschöpften. Polen sollte deshalb seine CO2-Emissionen um 26,7 Prozent verringern, Estland um fast weitere 48 Prozent. Gegen ähnliche Entscheidungen klagten auch Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und die Tschechische Republik.
System muss geschützt werden
EU-Kommission hat sich "extrem enttäuscht" von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gezeigt. Die EU-Kommission werde den Fall eingehend prüfen "in Hinblick auf eine mögliche Berufung", erklärte eine Sprecherin von Umweltkommissar Stavros Dimas am Mittwoch in Brüssel.
Es sei aber noch zu früh, um die Auswirkungen des Urteils des Gerichts erster Instanz auf das EU-Emissionshandelssystem abzuschätzen, sagte die Kommissionssprecherin. "Wir werden alles tun, um die Integrität des Systems zu schützen." Die EU-Kommission bereite jedenfalls eine neue Entscheidung zu dem polnischen Zuteilungsplan vor.