Alle Details zu den neuen Maßnahmen
Corona: So dürfen wir heuer Ostern feiern
Oster-Ruhe: Osten darf nur mit einer Person feiern
Gestern ist der Ostlockdown in Kraft getreten: So dürfen wir heuer Ostern feiern.
- Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr. Außer Haus darf man jetzt Tag und Nacht nur noch in Ausnahmefällen. Dazu zählen der Arbeitsweg, der Einkauf von Notwendigkeiten, das Abwenden von Gefahren und auch die kurze Erholung.
- Treffen und Besuchsregelungen 1+1. Ein gemeinsamer Haushalt darf sich nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person treffen. Das gilt ebenfalls in der eigenen Wohnung.
- Handel und Dienstleister. Mit Ausnahme der Grundversorgung hat bis 11. April alles geschlossen. "Click &Collect" sowie Take-away bei Restaurants sind weiter möglich.
- Maskenpflicht an Wiener Hotspots im Freien. An stark besuchten Orten müssen auch im Freien FFP2-Masken getragen werden. Zu den Hotspots zählen Schweden-und Stephansplatz, Karlsplatz, Donaukanal sowie der Maria-Theresien-Platz.
- Schule bis 11. April im Distance Learning. Nach den Ferien lernen alle Schüler von zu Hause aus. Ab 12. April soll Schulbetrieb wieder starten.
- Sport und Jugend. Hobbysportler dürfen weiterhin Sportplätze im Freien nutzen. Auch hier gilt allerdings die 1+1-Regelung.