3G gilt in Hotels – aber auch am Lift
Maske am Skilift: Winter-Regeln ab 1. November
Wien. Die Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betrifft auch die Skisaison. Die Regeln dürften ab dem 1. November gelten. Wichtigste Punkte:
3G und Maske in Skiliften: In geschlossenen Gondeln muss – zusätzlich zum 3G-Nachweis, der beim Ticketkauf zu erbringen sein wird – eine FFP2-Maske getragen werden.
3G im Tourismus: Auch beim Einchecken im Hotel oder auch in der Gastronomie wird die 3G-Regel gelten.
3G auf Adventmärkten: Die traditionellen Christkindlmärkte können ebenfalls stattfinden. Die Teilnahme ist ebenfalls nur geimpft, genesen oder getestet möglich.
2G bei Après-Ski: Übersteigen die Intensivpatienten das 300er-Limit, gilt in Après-Ski-Bars die 2G-Regel – genesen, geimpft.