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EU bekräftigt Aus für Geoblocking

09.12.2015

Kommission will Online-Inhalte EU-weit verfügbar machen.

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© Reuters
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Die EU-Kommission meint es ernst und sagt dem Geoblocking nun wirklich den Kampf an. Künftig sollen also Online-Inhalte wie Filme, Sportübertragungen, Musik, E-Books und Spiele grenzüberschreitend in der EU genutzt werden können. Derzeit sind Dienste wie Netflix oder Spotify oft nur im Heimatland der Verbraucher nutzbar. Die Übertragbarkeit soll 2017 Wirklichkeit werden, wenn die Roaming-Gebühren fallen, erklärte EU-Kommissar Günther Oettinger am Mittwoch in Brüssel.

"Menschen, die Inhalte legal kaufen - Filme, Bücher, Fußballspiele, TV-Serien - müssen in der Lage sein, diese überallhin in Europa mitzunehmen", sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Andrus Ansip. "Dies ist eine wirkliche Veränderung, vergleichbar mit dem, was wir mit den Roaming-Gebühren gemacht haben." Die Auslandstarife für die Handy-Nutzung fallen
EU-weit Mitte 2017.

Weitere Gesetzesvorschläge
Neben der Verordnung über die Übertragbarkeit von Online-Inhalten stellte die EU-Kommission zwei weitere Gesetzesvorschläge vor, mit denen die Verbraucher von Internet-Inhalten gestärkt werden sollten. So soll die Beweislast bei Online-Verkäufen künftig beim Verkäufer liegen, wenn der Käufer Garantie beansprucht. Er müsste während der zweijährigen Garantiedauer dann nicht mehr nachweisen, dass das Produkt schon zum Zeitpunkt der Lieferung fehlerhaft war, wie dies jetzt oft der Fall ist.

Ein anderer Richtlinienentwurf sieht vor, dass Verbraucher voll entschädigt werden, wenn digitale Online-Inhalte nach dem Download nicht funktionieren. Der Verkäufer könnte dann nicht mehr nur einen Rabatt auf künftige Einkäufe gewähren. Die Gesetzesvorschläge müssen von den EU-Staaten und dem Europaparlament erst beschlossen werden.

Urheberrecht wird modernisiert
Außerdem legten Ansip und Oettinger einen Aktionsplan zur Modernisierung des in die Jahre gekommenen Urheberrechts in der EU vor. Im Frühjahr 2016 will die EU-Kommission erste Gesetzesvorschläge und Initiativen machen. So will die EU-Behörde auch die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen im Internet vorantreiben. Dazu soll die Satelliten und Kabel-Richtlinie überprüft werden. Der Erhalt von grenzüberschreitenden Lizenzen zur Nutzung der Inhalte soll erleichtert werden.

Ausnahmen im Urheberrecht plant die EU-Kommission für "Text- und Data-Mining"-Technologien, bei denen große Datenmengen analysiert werden. Weitere Ausnahmen sollen für die Bildung - etwa Online-Kurse - und für den Zugang behinderter Menschen zu geschützten Werken gelten. Die EU-Kommission will außerdem die Rechtsunsicherheit für Internet-Anwender beenden, die ihre Fotos von Gebäuden und öffentlichen Kunstobjekten ins Netz stellen. In Österreich ist die Panoramafreiheit als die sogenannte Freiheit des Straßenbildes rechtlich verankert. In einigen Ländern, etwa Frankreich, ist dieses Recht eingeschränkt. Außerdem plant die EU-Kommission für 2016 neue Initiativen gegen Online-Piraterie.

Ziel der geplanten Neuerungen
Mit ihren Vorschlägen will die EU-Kommission den digitalen Binnenmarkt in Europa von Hürden befreien und der Digitalwirtschaft Schwung verleihen. 2014 betrug der Anteil von E-Commerce am gesamten Handel in Europa nur 7,2 Prozent, während er in den USA bei 11,6 Prozent lag, teilte die EU-Kommission mit. 49 Prozent der EU-Internetuser nutzen demnach Musik, Videos und Spiele online. Copyright-intensive Industrien wie Medien, Verlage, TV-Sender und Tonträger machen den Angaben zufolge mehr als sieben Millionen Arbeitsplätze in Europa aus. Die meisten Urheberrechtsbestimmungen datieren nach Angaben der EU-Kommission noch aus dem Jahr 2001.

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