Online-Überwachung

Justiz will Zugriff auf WhatsApp, PS4 & Co.

12.05.2016

Datenschützer befürchten "Online-Durchsuchung" und Grundrechtseingriff.

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© Reuters
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Während Datenschützer vor den Plänen der Regierung zur "Online-Überwachung" (Stichwort: "Bundestrojaner ") warnen, plädiert die Justiz für deren Ausweitung. Weitgehend einig sind sich die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren aber in einem Punkt: Die Behauptung des Justizministeriums, wonach keine Ferninstallation der Überwachungssoftware zulässig sein soll, sei durch das Gesetz nicht gedeckt.

Mittels Online-Überwachung will das Justizministerium sicherstellen, dass auch verschlüsselte Kommunikation überwacht werden kann. Die Begutachtungsfrist endet am Donnerstag. Als "Bundestrojaner" will Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) das Projekt u.a. deshalb nicht bezeichnet wissen, weil keine Ferninstallation der Überwachungssoftware zulässig sein soll. Dies ist im Gesetzesentwurf nach Ansicht von Kritikern aber nicht klar geregelt - was auch der Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH), Eckart Ratz, in seiner Stellungnahme feststellt: "Sollte der Gesetzgeber eine sog. 'Remote-Installation' tatsächlich ausschließen wollen, wäre der Gesetzestext zu präzisieren."

Allerdings stellt sich für Ratz, wie auch für die Oberstaatsanwaltschaften Graz und Linz, die Frage, "ob durch eine solche Einschränkung die praktische Durchführbarkeit der kriminalpolitisch als notwendig empfundenen Maßnahme - insbesondere was den Zugriff auf Smartphones betrifft - zu weitgehend reduziert würde". Auch die Oberstaatsanwaltschaft Graz gibt zu bedenken, dass die Zielpersone der Überwachung ihr Smartphone wohl permanent bei sich tragen würde, "sodass eine 'Ferninstallation' der Überwachungssoftware für die praktische Anwendung unumgänglich ist".

>>>Nachlesen: WhatsApp, PS4 & Co. bei uns bald überwacht?

Dass das Verbot der Ferninstallation nicht klar geregelt ist, kritisieren auch Datenschutzbehörde und Datenschutzrat in ihren Stellungnahmen. Ihnen gehen die Regierungspläne aber auch in einem anderen Punkt zu weit. Denn während das Justizministerium versichert, dass nur Online-Kommunikation überwacht werden soll, befürchten sie, dass damit auch die "Online-Durchsuchung" der Computersysteme ermöglicht wird. Dies deshalb, weil auch auf Adressbücher und Kontaktlisten zugegriffen und die Kommunikation mit Cloudsystemen überwacht werden soll. Der Datenschutzrat befürchtet daher, "dass sämtlicher Datenverkehr, der über das überwachte Computersystem abgewickelt wird" gescreent wird.

Um den Schutz des Reaktionsgeheimnisses sorgen sich der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und der Österreichische Journalisten Club (ÖJC). Der VÖZ schlägt daher vor, eine zentrale Medienmitarbeiterdatenbank (auf freiwilliger Basis) zu schaffen, deren Mitglieder dann vor Überwachung geschützt werden sollen.

Der überwachungskritische "Arbeitskreis Vorratsdaten" (AK-Vorrat) hat seine Stellungnahme bereits im April veröffentlicht und warnt darin vor einem unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. Denn um verschlüsselte Kommunikation tatsächlich überwachen zu können, "müsste es zu einer echten Online-Durchsuchung des Computersystems kommen". Dabei müsste letztlich jede Datei überwacht werden: "Kein Gedankeninhalt, auch nicht der Inhalt von Mitteilungen, die gar nicht absendet werden, würde vor den Ermittlungsbehörden verborgen bleiben."

 

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