Grünes Licht von Behörde

Mobilfunker dürfen Netflix & Co. drosseln

18.03.2020

Regulierungsbehörde erlaubt im Notfall ein selektives Drosseln von Streaming-Diensten.

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© APA/AFP/ALASTAIR PIKE
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Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat sich in einem Schreiben an die Telekomanbieter gewandt und den Betreibern im Fall einer drohenden Netzüberlastung, eine Außerkraftsetzung der normalerweise streng gehandhabten Netzneutralität erlaubt, schreibt "Der Standard" in seiner Mittwoch-Ausgabe.
 
Durch die derzeitigen Ausgangsbeschränkungen sind viel mehr User im Internet unterwegs. Nicht nur zum Privatvergnügen, sondern auch für viele zusätzliche Homeoffice -Dienste geht die Datennutzung nun massiv nach oben. User klagen vermehrt über ein langsames Netz. Stockende Video-Konferenzen, diverse Probleme mit WhatsApp oder ähnlichen Diensten erfordern möglicherweise mit zunehmender Dauer der Ausgangsbeschränkungen Engpässe.
 
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Offizielle Erlaubnis

Darum hat die RTR den Telekom-Anbietern in einem Schreiben erlaubt, vorübergehend Prioritäten zu setzen. Konkret könnten bestimmte Datenpakete, etwa Streaming-Angebote wie Netflix, in der Priorität nachgereiht werden - das würde bedeuten, dass sie nur noch gedrosselt übertragen werden, während andere Anwendungen den Vorrang bekommen.
 
Das ist normalerweise im Sinne der erstmals 2016 eingeführten Netzneutralität nicht möglich. Denn es müssten alle Datenpakete im Netz gleich behandelt werden. Ob es sich um eine Notfallsituation handelt, beurteilen die Telekomanbieter selbst. Allerdings gibt es Vorgaben: So müssten laut dem vom Telekom-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer verfassten Schreiben "objektiv nachvollziehbare, messbare Kriterien" angewandt werden, um das Erfordernis im Einzelfall und auf Nachfrage nachweisen zu können.
 
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"Genügend Kapazität"

Etwaige Maßnahmen müssen bei der RTR allerdings noch am selben Tag gemeldet werden. Sie müssen begründet werden, welche Auswirkungen es haben wird und wie lange die Einschränkung bestehen wird. Eine Steuerung des Datenverkehrs, die "über das notwendige und erforderliche Ausmaß" hinausgeht, sei ausdrücklich verboten, heißt es in dem Schreiben.
 
Telekomanbieter wie A1 oder "3" haben in den vergangenen Tagen mehrfach betont, dass es genügend Internetkapazitäten gebe  und diese auch ausgebaut würden. Auch halte die Infrastruktur eine Zunahme an Streamingnutzung aus. Netflix, die ORF-TVthek und andere Anbieter passen die Qualität der Videostreams nämlich an die Bandbreite an. Viele Dienste schaffen auch bei geringer Bandbreite eine hohe Auflösung, weil sie die Streams komprimieren. Am Dienstag sagte "3"-Chef Jan Trionow, dass "Zurückhaltung beim Videostreamen" nicht nötig sei.
 
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Maßnahmen in anderen Ländern

Die Problematik stellt sich auch in anderen von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Ländern. In der Schweiz erwägt der Bundesrat sogar, Videostreaming gänzlich zu blockieren. Gespräche zwischen Netzbetreibern und Bund sind dort offenbar am Laufen, unterdessen werden Nutzer dazu aufgefordert, Anwendungen, die besonders datenhungrig sind - wie eben Videostreaming -, nur sparsam zu nutzen.
 
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