Anteil gefordert

Programmierer klagt Facebook auf 84%

13.07.2010

Der US-Bürger macht geltend, dass ihm ein Großteil des sozialen Netzwerkes gehöre. Die Justiz hat bereits die Vermögenswerte von facebook eingefroren.

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Juristischer Wirbel um das weltgrößte soziale Netzwerk Facebook: Ein US-Bürger namens Paul Ceglia macht geltend, dass ihm 84 % des inzwischen milliardenschweren Internet-Unternehmens gehören, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Der Kläger aus dem US-Bundesstaat New York gibt an, von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg im Jahr 2003 beauftragt worden sein, bis 1. Jänner 2004 eine Internet-Seite namens "The Face Book" oder "The Page Book" zu programmieren.

Vertraglich vereinbart
In dem Vertrag seien Ceglia von Zuckerberg, der damals Student der US-Elite-Hochschule Harvard war, 1.000 Dollar Honorar (795 Euro) und ein 50-Prozent-Anteil an der Seite zugesprochen worden. Zudem sei Ceglia ein weiteres Prozent zugesagt worden für jeden Tag, den sich der Start der neuen Website verzögere. Facebook ging am 4. Februar 2004 online, also 34 Tage nach dem Jahreswechsel, weshalb der Kläger nun 84 % der Seite reklamiert.

Klage "völlig unseriös"
Facebook ist Schätzungen zufolge inzwischen mehr als sechs Mrd. Dollar wert. Ein Facebook-Sprecher erklärte, die Klage sei "völlig unseriös". Das Unternehmen werde sie "energisch bekämpfen". Die New Yorker Justiz ordnete unterdessen an, alle Vermögenswerte von Facebook einzufrieren, bis der Rechtsstreit geklärt ist. Der Facebook-Sprecher erklärte, diese Entscheidung habe keinen Einfluss auf den Betrieb der Seite, die mit inzwischen rund 400 Mio. Nutzern das größte soziale Netzwerk der Welt ist.

Ist Ceglia ein Betrüger?
Laut "Wall Street Journal" sieht die US-Justiz die Glaubwürdigkeit des Klägers durch einen früheren Rechtsstreit beeinträchtigt. Paul Ceglia sei im vergangenen Jahr von der Justiz des US-Bundesstaats New York vorgeworfen worden, die Kunden einer von ihm geführten Holzpellet-Firma um rund 200.000 Dollar geprellt zu haben, weil er bestellte Ware nicht geliefert habe.

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