2,42 Mrd. Euro

So erklärt die EU Googles Rekordstrafe

27.06.2017

Vor der Entscheidung wurden  1,67 Mrd. Suchanfragen analysiert.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/AFP/EMMANUEL DUNAND
Zur Vollversion des Artikels

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager (Bild) hat zur Rekordstrafe gegen Google erklärt, dass bei der Überprüfung 1,67 Milliarden Suchanfragen analysiert worden seien. "Das entspricht 460 Millionen Kopien". Wenn "ich alles verlesen hätte, würde das 17.000 Jahre dauern", so Vestager launisch bei der Pressekonferenz am Dienstag.

Google habe die Ungleichbehandlung der Preisvergleichsdienste mit Bevorzugung des eigenen Unternehmens 2008 in Deutschland und Großbritannien begonnen, 2010 in Frankreich, 2011 in Italien, den Niederlanden und Spanien, Anfang 2013 in Tschechien und Ende 2013 in Belgien, Dänemark, Norwegen, Österreich, Polen und Schweden. Es sei nun notwendig, dass neben der Rekordstrafe von 2,42 Mrd. Euro Google innerhalb von 90 Tagen den Anforderungen der Kommission nachkomme. Auf die Frage, ob dieser Zeitraum ausgedehnt werden könnte, sagte Vestager, sie "erwarte selbstverständlich, dass Google das einhält".

>>>Nachlesen: 2,42 Mrd. Euro: Rekordstrafe für Google

Präzedenzfall

Die Kommissarin sprach von einem Präzedenzfall. Es handle sich um neue Märkte. Ehe es das Internet gab und Suchmaschinen, habe man ja keinen Markt überprüfen können.

Eine Voreingenommenheit der EU gegenüber US-Unternehmen wies Vestager zurück. "Ich kann keine Fakten finden, die das untermauern". Sie habe auch "keinen Grund anzunehmen, dass die sehr guten Arbeitsbeziehungen zu den USA sich verschlechtern würden".

Auf zusätzliche Ermittlungen angesprochen sagte die Kommissarin, es sei noch viel zu früh. Sie könnte weder zusätzlichen Ermittlungen noch allfälligen Ergebnissen vorgreifen.

 

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel