Beamtenbeleidigung

Depardieu muss Strafe für das Wort "Clown" zahlen.

13.09.2006

Der französische Schauspieler Gérard Depardieu muss 3.500 Euro Bußgeld zahlen, weil er drei Arbeitsinspektoren beleidigt hat.

Zur Vollversion des Artikels
© (c) AP
Zur Vollversion des Artikels

Ein Gericht von Montluçon (Mittelfrankreich) sprach am Mittwoch die Geldstrafe gegen den 57-jährigen Star aus. "Was sind das denn für Clowns?", hatte der Filmstar gerufen, als die Kontrolleure bei Dreharbeiten zum Film "Michou d'Auber" vor einem Jahr nach dem Rechten sehen wollten. "Ich bin es, der sie mit den 75 Prozent Steuern bezahlt, die man mir abnimmt."
Einer der Beamten schaltete daraufhin die Justiz ein. Depardieu hätte von dem Gericht bis zu sechs Monate Haft für die Beamtenbeleidigung bekommen können. Der Anwalt des Schauspielers erklärte, Depardieu sei gestresst gewesen. Eine Szene des Films hätte in fünf Minuten abgedreht sein sollen, doch man habe schon vier Stunden daran gearbeitet, als die Inspektoren aufgetaucht seien.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel