Es geht um 250.000 €
Heino verklagt die AfD auf Schmerzensgeld
19.04.2026Der Streit um eine unerlaubte Wahlwerbung eskaliert: Schlagersänger Heino (87) geht juristisch gegen die AfD in der Uckermark vor und fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld.
Auslöser ist ein Social-Media-Beitrag des AfD-Landratskandidaten Felix Teichner (35). In dem Posting wird Heino ohne seine Zustimmung als vermeintlicher Unterstützer dargestellt. Neben einem Bild des Politikers vor einer Deutschlandfahne heißt es in großen Buchstaben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!“ Ergänzt wird der Beitrag mit den Worten: „Am Sonntag zählt es! Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark.“ – eine offensichtliche Anspielung auf Heinos bekannten Hit „Blau blüht der Enzian“. Im Hintergrund ist sogar ein Musikausschnitt des Liedes zu hören.
Für Heino ist das ein klarer Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. „Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen. Bei meinen Konzerten ist zwar jeder willkommen, egal, was er wählt, aber diese Aktion geht mir eindeutig zu weit“, so der Sänger zur BILD.
"Hat mit der AfD nichts zu tun"
Der Hintergrund der Aktion liegt offenbar auch in Heinos öffentlichem Image. Der Sänger tritt auf seiner aktuellen Tournee unter dem Titel „Made in Germany“ auf und präsentiert dort deutsche Volkslieder sowie die Nationalhymne. Sein Manager Helmut Werner erklärt dazu: „Heino singt auf seiner Tournee ,Made in Germany‘ deutsche Volkslieder und auch die deutsche Nationalhymne. Leider wird man deshalb schon von einigen Leuten in die rechte Ecke gestellt. Das passte den Verantwortlichen der AfD vermutlich in ihr Konzept. Doch es ist absurd, Heino eine rechte Gesinnung zu unterstellen. Er steht für konservative Werte, hat aber mit der AfD nichts zu tun“, so Werner zur BILD.
Damit steht nun nicht nur eine juristische Auseinandersetzung im Raum, sondern auch eine öffentliche Debatte über die Grenzen politischer Werbung – und darüber, wie weit Parteien bei der Nutzung prominenter Namen gehen dürfen.