Wegen Falschaussage

Fendrich muss 15.000 Euro Buße zahlen

03.02.2010

Der Austro-Popper akzeptiert die Summe, weil er seiner Familie Gerichtsauftritte ersparen möchte.

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© APA/Pfarrhofer
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Rainhard Fendrich ist in seinem Prozess wegen falscher Zeugenaussage einer weiteren Verurteilung entgangen. Das Strafverfahren gegen den 54-jährigen Künstler, über den im Anschluss an seine "Kokain-Beichte" im Dezember 2006 nach dem Suchtmittelgesetz eine unbedingte Geldstrafe von 37.500 Euro verhängt wurde, ist im Wiener Straflandesgericht diversionell und damit ohne Schuldspruch erledigt worden.

BILDER: Rainhard Fendrich vor Gericht!

 

Richterin Patrizia Kobinger-Böhm erlegte Fendrich eine Geldbuße von 15.000 Euro auf. Im Gegenzug wurde von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen. Falls der 54-Jährige die Summe binnen 14 Tagen bezahlt, wird die Strafsache zurückgelegt und als endgültig erledigt betrachtet. "Ich bin damit einverstanden", signalisierte Fendrich umgehend seine Zahlungsbereitschaft. Auch die Staatsanwältin hatte keine Einwände.



"Nachwehen der Drogengeschichte"
Die Richterin hatte zuvor das gegenständliche Verfahren als "Nachwehen dieser Drogengeschichte" bezeichnet: Nach seiner Verurteilung hatte Fendrich im Juni 2007 vor dem Bezirksgericht Wien-Josefstadt als Zeuge gegen einen Wiener Lokal-Betreiber ausgesagt. Während er im Vorfeld zugegeben hatte, von dem Gastronomen insgesamt 20 Gramm Kokain unentgeltlich übernommen zu haben, erklärte er vor dem Kadi, er könne sich daran nicht erinnern, weil er Künstler sei und andere Sachen im Kopf habe.

Zerknirschter Austropopper
Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Falschaussage ein. Im Saal 203 - aufgrund des enormen Medieninteresses wurde die Verhandlung kurzfristig in einen Schwurgerichtssaal verlegt - gab sich Fendrich nun im Grauen Haus zerknirscht: "Es tut mir sehr leid. Ich habe nach besten Wissen und Gewissen versucht, die Wahrheit zu sagen."

Verrückte Wahrnehmung
Er habe damals "einen ziemlich schwierigen Kokain-Entzug" hinter sich gehabt. Gegen die Entzugserscheinungen - Depressionen, Schweißausbrüche, Panikattacken - habe er Antidepressiva genommen. "Ich habe unter diesen Medikamenten eine sehr verrückte Wahrnehmung gehabt. Ich hätte ganz einfach unter diesen Pharmazeutika nicht aussagen sollen", gab Fendrich zu Protokoll.

Der Sänger und Schauspieler bezeichnete es als "meinen größten Fehler, dass ich bei Gericht nicht gesagt habe, dass ich Medikamente nehme, die das Bewusstsein und die Erinnerung schwächen". Er habe sich infolge dessen "sicherlich missverständlich ausgedrückt".

Unwahrheit
In einem zweiten Anklagepunkt wurde Fendrich angelastet, im April 2008 vor der Kriminalpolizei die Unwahrheit gesagt zu haben, indem er behauptete, er habe nicht gewusst, dass ein Suchtgiftfahnder bei einem Konzert in der Wiener Stadthalle im Backstage-Bereich eine Observation durchführte, die sich gegen den Lieferanten richtete, der Fendrich damals mit "Koks" versorgte. Damit konfrontiert, stellte der Künstler fest: "Ich wusste definitiv nichts von dieser Observation. Ich habe das nicht mitbekommen."

"Will Angehörigen Gerichtsauftritte ersparen"
Auch dieses Faktum bezog die Richterin in die diversionelle Erledigung ein. Fendrich zeigte sich nach der Verhandlung erfreut, "dass ich nun in Frieden mit den Behörden leben kann". Er habe die Diversion "auf Anraten meiner Anwälte angenommen, weil ich meinen Angehörigen zukünftige Auftritte bei Gericht ersparen will", ließ er die zahlreich erschienenen Medienvertreter wissen.

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