Erlaubnis liegt vor

Bohrungen: Augarten wieder besetzt

24.08.2009

Wasserrechtsbehörde hat Bescheid erlassen, Bohrungen wieder erlaubt

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© Lisi Niesner/ÖSTERREICH
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Am Wiener Augartenspitz, auf dem die Sängerknaben ihren Konzertsaal errichten wollen, kann wieder gebohrt werden - zumindest theoretisch. Die zuständige Wasserrechtsbehörde, die Magistratsabteilung 58, hat den für die Fortsetzung der Probebohrungen nötigen Bescheid ausgestellt. Er wird Dienstag, 25.8., rechtskräftig. Ob nun tatsächlich gearbeitet werden kann, ist aber fraglich. Denn die Gegner des Projekts halten das Areal seit Sonntag, 23.8., erneut besetzt.

Neuerliche Gespräche gefordert
Die Aktivisten haben den Bauzaun, der den Bauplatz vom benachbarten Filmarchiv trennt, entfernt und sich auf der Wiese niedergelassen. Dort wolle man so lange bleiben, bis es zu neuerlichen Gesprächen mit den Bauwerbern kommt, so eine Sprecherin gegenüber der APA. Rund 20 Personen sind an der Besetzung beteiligt, wobei die Demonstranten lieber von einer "Fest-Setzung" sprechen, da auf dem Areal auch gefeiert werden soll.

Konflikt soll auf adäquate Weise gelöst werden
Dass es wieder eine Räumung durch die Polizei geben wird, damit rechnen die Aktivisten vorerst nicht. "Wir hoffen, dass der Konflikt auf adäquate Weise gelöst wird", betonte die Sprecherin. Anfang Juli waren Vertreter des "Josefinischen Erlustigungskomitees" und des Vereins der Freunde des Augartens unsanft vom Areal entfernt worden. Das Grundstück gehört dem Bund, verantwortlich für den Einsatz war, als Vertreter des Eigentümers, Burghauptmann Wolfang Beer.

Und vorerst besteht tatsächlich keine Gefahr
"Derzeit sind keine Aktionen geplant", sagte Beer am Montag, 24.8., im Gespräch mit der APA, denn die Sängerknaben hätten nicht darum gebeten. Sollte dort jedoch der Wunsch geäußert werden, dass gegen die Besetzung vorgegangen wird, werde es entsprechende Schritte geben, betonte der Burghauptmann.

Streit um die Rechtmäßigkeit der Vorarbeiten
Die Aktivisten wollen den Bau des Saals verhindern und fordern, dass die betreffende Fläche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Zuletzt entbrannte ein Streit um die Rechtmäßigkeit der Vorarbeiten. Diese, so hatten die Gegner behauptet, seien illegal, da der entsprechende Bescheid fehle. Falsch, konterten Stadt und Sängerknaben. Ein Bescheid sei beantragt, hieß es. Notwendig sei er erst, sobald man das Grundwasser erreiche.

Erlaubnis zum Weiterbohren
Als es so weit war, wurden die Arbeiten unterbrochen. Nun liegt die Erlaubnis zum Weiterbohren vor. Laut MA 58 sind keine speziellen Vorkehrungen notwendig. "Sicherheits- und Notfallpläne waren für das wasserrechtliche Verfahren nicht erforderlich", hieß es. Es gebe lediglich die "üblichen Auflagen": So müsse sichergestellt werden, dass es aufgrund der Bautätigkeit zu keiner Verunreinigung des Grundwassers kommt.

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