Knallhart

Sido-Show: Die Knebel-Verträge

26.12.2011

Die ORF-Kandidaten von Blockstars müssen 5 Jahre lang 50 % abliefern

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© ORF/Thomas Ramstorfer
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 Diese Verträge kennt man nur von deutschen Privatsendern bei Shows wie Popstars oder Deutschland sucht den Superstar. Dass auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, Teilnehmer einer Casting-Show derart „verknebelt“ werden – das ist neu.
ÖSTERREICH sah die insgesamt 53 Seiten starken (!) Verträge, die Dragan, Claus, Sharon & Co. unterzeichnen mussten, damit sie bei Blockstars – Sido macht Band (Donnerstag, 21.50 Uhr, ORF eins) mitmachen dürfen. Mit „Booking“-, „Exklusiven Künstler“-, „Mitwirkenden“-, „Merchandising-Lizenz“-, „Persönlichkeitsrechteverwertungs“- und Verlags-Vertrag treten sie so gut wie alle Rechte an die TV-Produktionsfirma DEF Media oder die Plattenfirma Goldzweig Berlin ab:

  •  Dauer. Bei der „Booking“-Vereinbarung akzeptiert der Kandidat etwa, dass er fünf Jahre lang den „Gewinn“ aus seinen Live-Auftritten zu 50 Prozent mit Goldzweig Berlin teilt.
  •  Platten-Deal. Vom ersten Album gehören nur 8 % des Erlöses dem Künstler. Bei der zweiten Platte sind es 9 %, bei der dritten 10 %.
  •  Strafen. Wird einer vertragsbrüchig, droht eine Klage – bricht einer die Verschwiegenheit, dann zahlt er gleich 2.500 Euro. Nicht viel – für einen Jugendlichen aus sozial schwachen Verhältnissen aber ein Vermögen.

Sittenwidrig
In Österreich gelten solche Verträge spätestens seit Starmania als „sittenwidrig“. Vor Gericht hielte der Vertrag nicht stand. Doch im Falle von Blockstars ist der Gerichtsstand nicht etwa Wien, wo die Kandidaten leben, sondern Deutschland. Wer traut sich da noch „aufmucken“?

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