KfV fordert Vortestgeräte

2010 mehr Drogenlenker erwischt

09.02.2011


1.094 beeinträchtigte Personen zog die Polizei im Vorjahr aus dem Verkehr.

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Das sind um 16,4 % mehr als im Jahr 2009 (940), wie aus einer Statistik des Innenministeriums hervorgeht. "Wir vermuten, dass es eine noch viel höhere Dunkelziffer gibt", sagte Angelika Reschenauer, Sprecherin des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Das KfV setzt sich für den Einsatz von Drogen-Vortestgeräten ein.

Mehr Alkotests - mehr Drogenlenker
Otmar Bruckner vom Verkehrsdienst im Innenministerium führt die Zunahme bei den erwischten Drogenlenkern auf verstärkte Schulungsmaßnahmen für Beamte zurück, die in diesem Bereich - vor allem im städtischen Gebiet - erfolgt sind. In Österreich werden von der Polizei keine Drogen-Vortestgeräte eingesetzt. Die Feststellung einer Beeinträchtigung erfolgt im Zuge von Alkotests. "Fällt ein Alkotest gering aus, obwohl der Betreffende starke Symptome einer Beeinträchtigung zeigt, muss er zur ärztlichen Kontrolle", sagte Bruckner. 2010 wurden um 20 % mehr Alkoholkontrollen durchgeführt, dieser Umstand habe dazu geführt, dass man auch mehr Drogenlenker erwischt hat.

KfV fordert Vortestgeräte
2010 gab es 37.519 Anzeigen wegen Alkohol am Steuer und rund 1.100 wegen Drogen. "Dieses Verhältnis skizziert das Problem recht gut", sagte Armin Kaltenegger, Leiter des Rechtsbüros beim KfV. Es bedeute nämlich nicht, dass es kein Problem mit Drogenlenkern gäbe, sondern "dass wir keine Mittel zur Detektion haben". In Österreich "liegen wir mit den Mitteln zur Feststellung im Argen". Bei Unfällen sei unklar, ob eine Drogenbeeinträchtigung vorgelegen hat. "Wir gehen davon aus, dass jede fünfte Alkoholbeeinträchtigung auch eine Drogenbeeinträchtigung ist", so der Jurist.

"Geräte zur Feststellung gibt es", sagte Kaltenegger. In Deutschland gebe es verschiedene Vortestgeräte, die Substanzen wie Speichel, Schweiß, Urin, Blut etc. überprüfen. "Das Problem ist aber, wie man das auf der Straße feststellen kann." Ein Polizist müsse derzeit bei einer Anhaltung abschätzen, ob der Lenker beeinträchtigt ist oder nicht. "Er muss auf seine Erfahrung zurückgreifen und das ist nicht objektiv", bemängelte der Jurist.

Innenministerium testet
Im Innenministerium erprobt man derzeit geeignete Testgeräte, sagte Verkehrsexperte Bruckner. Von Speicheltests über Pupillenreaktion, Harn-, Blut- oder Haarproben stünden verschiedenste Möglichkeiten, Drogen nachzuweisen, zur Verfügung. "Bisher haben wir noch kein exekutivtaugliches Gerät für den alltäglichen Einsatz gefunden", meinte Bruckner. Derzeit sei man noch "auf die Wissenschaft und die Medizin angewiesen".

Laut KfV habe es bereits einige Initiativen dazu gegeben, Drogenvortestgeräte auf der Straße zu prüfen. "Wir wollten mit dem BMI ein Vortestgerät ausprobieren", sagte Kaltenegger. Gescheitert sei das allerdings an Unstimmigkeiten zwischen Innen- und Verkehrsministerium.

Das KfV will sich davon nicht abspeisen lassen. "Wir kommen in Österreich bei der Drogenproblematik ins Hintertreffen. Wir dürfen den Anschluss nicht verlieren", meinte Kaltenegger. Was die Alkoholkontrollen angehe, habe Österreich eines der modernsten Systeme. Daher möchte man demnächst neue Anträge unterbreiten.

Drogenlenker werden derzeit vom Gesetz behandelt, wie ein Lenker mit 0,8 Promille Alkohol im Blut. Das bedeutet eine Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro und ein Monat Führerscheinentzug.
 

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