Abgeschlossen
Amoklauf an Grazer Schule: Arthur A. handelte allein
12.05.2026Die Staatsanwaltschaft Graz hat die Ermittlungen rund um den Amoklauf an einer Grazer Schule abgeschlossen und Erhebungen gegen mögliche Mitwisser mangels Hinweisen eingestellt.
Das teilte die Behörde am Dienstag in einer Aussendung mit. Den Ermittlungen zufolge hatte der 21-jährige Täter, ein ehemaliger Schüler des BORG Dreierschützengasse, allein gehandelt und niemanden in seine Pläne einbezogen. Als Motiv wurde eine Glorifizierung von anderen "School Shootings" erkannt.
Bei dem Amoklauf am 10. Juni 2025 hatte der Schütze neun Schüler und Schülerinnen sowie eine Lehrerin erschossen sowie weitere Burschen und Mädchen teils schwer verletzt. Direkt danach erschoss er sich selbst auf der Schultoilette. Die Staatsanwaltschaft hat in den vergangenen Monaten geprüft, ob es Mitwisser oder Helfer gab: "Die Ermittlungen ergaben keinerlei Hinweise auf Personen, die den Attentäter zu den Taten bestimmt oder sonst zu deren Ausführung beigetragen hatten. Das Verfahren gegen unbekannte Täter wurde daher eingestellt".
Hatte Waffen legal besessen
"Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Datenträger zeigte, dass der Attentäter die Taten detailliert geplant und vorbereitet hatte. Zum Motiv konnte erhoben werden, dass er sich längere Zeit intensiv mit sogenannten 'School Shootings' beschäftigt und offenbar begonnen hatte, die Täter solcher Attentate zu glorifizieren und sich mit ihnen zu identifizieren", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der 21-Jährige verwendete Waffen, die er legal besessen hatte. "Der Attentäter verfügte über eine behördlich ausgestellte Waffenbesitzkarte. Für deren Erhalt ist unter anderem ein psychologisches Gutachten notwendig, welches die Verlässlichkeit beim Umgang mit Waffen bescheinigt."
Die Stellungskommission des Bundesheeres hatte ihn allerdings zuvor aufgrund des Ergebnisses der psychologischen Untersuchung für untauglich befunden. "Die Ermittlungen dazu ergaben keine Anhaltspunkte dafür, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der Waffenbesitzkarte ein strafrechtlich relevantes Verhalten durch beteiligte Personen gesetzt wurde, weshalb das Ermittlungsverfahren auch dahingehend eingestellt wurde", hieß es weiter.