Kaufmann Ernst H.

Der einzige Angeklagte im Fall Natascha

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Jetzt gibt es doch noch einen Angeklagten im Entführungsfall Kampusch: Ernst H. soll den Kidnapper auf der Flucht „begünstigt“ haben.

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Die Unterwelt kennt die goldene Regel bei jedem Polizeiverhör: „Sagst Du ja, bleibst Du da, sagst Du nein, gehst Du heim.“ Der 45-jährige Kaufmann Ernst H., einst Vertrauter und Geschäftspartner von Kampusch-Entführer Wolfgang Priklopil, versuchte es mit einem Jein – und fuhr ein.

Am 23. August 2006, dem Tag von Nataschas Flucht, hatte ihn Priklopil um ein Treffen gebeten. Danach ließ sich der Kidnapper von einem Zug überrollen.

Wahrheit.
Über die letzte Aussprache lieferte Ernst H. der Polizei zwei Versionen: Weil er „nicht in den Fall hineingezogen werden wollte“, erzählte der Wiener. Priklopil habe nur sein Herz ausschütten wollen, weil er betrunken in ein Planquadrat geraten sei und um seinen Führerschein bange. Drei Jahre sagte Ernst H. der Soko-Natascha, die den Akt noch einmal aufrollte, die Wahrheit: Priklopil hat ihm beim Treffen sein Verbrechen gestanden und eine Lebensbeichte abgelegt. Dann stieg er aus dem Auto, um Selbstmord zu begehen.

Wahnsinn.
Das Eingeständnis hat Folgen, denn Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter hat jetzt gegen Ernst H. einen Strafantrag wegen „Begünstigung“ eingebracht. Weil er den Entführer „der Strafverfolgung entzogen“ habe, drohen Ernst H. bis zu zwei Jahre Haft. Den Angeklagten trifft der Prozess „wie ein Schlag in den Magen“.

Sein Anwalt Manfred Ainedter vermutet: „Offenbar soll die Neuauflage der Untersuchungen zum Fall Kampusch jetzt mit Gewalt gerechtfertigt werden.“ Nachsatz: „Auch für Natascha ist das ein Wahnsinn, weil sie mit dem Thema weiterhin nicht abschließen kann.“ Prozesstermin: noch vor dem Sommer.

h3. Wie sich Ernst H. verteidigt – das Interview