Prozesskosten

Kärnten droht Exekution durch Bundespräsidenten

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Der Anwalt der Kärntner FPÖ fordert die vom Verfassungsgericht zugesprochenen Prozesskosten ein, die das Land bis dato nicht beglichen hat.

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Dem Land Kärnten droht die Exekution von Gerichtskosten in der Höhe von 4.960 Euro durch Bundespräsident Heinz Fischer. Im Rechtsstreit um die Parteienförderung der FPÖ hat das Land nämlich bislang die Anwaltskosten nicht beglichen.

FPÖ gewann
Hintergrund ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in der Frage der Parteienförderung für die FPÖ Kärnten. Das Höchstgericht hatte der Beschwerde der FPÖ Kärnten statt gegeben. Im Urteil hat der Gerichtshof das Land auch zur Übernahme der Anwaltskosten der Kärntner Blauen verurteilt.

Kein Vorbild
Da die Zahlung an den Rechtsvertreter der FPÖ Kärnten, den Salzburger Rechtsanwalt und FPÖ-Politiker Andreas Schöppl, trotz abgelaufener Frist bis dato nicht eingetroffen ist, strebt Schöppl nun eine Exekution gegen das Land Kärnten an. "Ich muss den Verfassungsgerichtshof nun ersuchen, dass dieser beim Bundespräsidenten die Hereinbringung der Kosten veranlasst", schildert Schöppl die Vorgangsweise. Für den Rechtsanwalt und FPÖ-Politiker sei es unverständlich, dass das Land Kärnten nicht zahle: "Vorbildhaft ist das Verhalten keineswegs, denn jeder Bürger hat Gerichtsurteilen Folge zu leisten."