Baden

Kind (4) von Spielplatz entführt

08.10.2013

Polizei-Einsatz: Ein Vater soll dem Opa den Buben weggenommen haben.

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© TZ ÖSTERREICH
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Montagabend überschlugen sich die Ereignisse in der Stadt Baden. Ein Vater soll nach ÖSTERREICH-Informationen seinen eigenen Sohn vom Spielplatz entführt haben. Das Drama spielte sich am späten Nachmittag ab. Der Großvater des Buben war mit seinem Enkel am Spielplatz. Als der Opa austreten musste, soll der Kindsvater, der unerwartet aufgetaucht ist, die Gelegenheit genützt haben, den vierjährigen Caspar mitzunehmen und mit dem Auto das Weite zu suchen.

Die Hintergründe sind äußerst heikel, da die Obsorge kompliziert sein dürfte. Die geschiedenen Ehepartner, beides Anwälte, sind Deutsche, die in England gearbeitet haben, wo der Bub auch geboren wurde. Nach der Trennung zog die Frau ÖSTERREICH-Informationen zufolge nach Baden in Niederösterreich.

Von einem Moment auf den anderen verschwand jetzt der kleine Bub. ÖSTERREICH-Informationen zufolge soll der Vater mit dem Buben auf die Kanalinsel Sark Island geflüchtet sein. Der Vater lebt und arbeitet auf dieser Insel.

Fall Oliver
Die Entführung erinnert frappant an den "Fall Oliver". Der sechsjährige Bub war gegen den Willen seiner Mutter von Graz nach Dänemark entführt worden. Olivers Vater wurde im Juni (in Abwesenheit) zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Die Grazer Staatsanwaltschaft findet, das ist zu wenig für den Kidnapper. Am Mittwoch findet die Berufungs-Verhandlung statt.
 

Sark-Island: Bub ist jetzt auf 600-Einwohner-Insel

Die Heimat des Kindsvaters Stefan Bernd G. ist, was das politische System betrifft, ein lebendiges Relikt, auf dem noch immer das Lehensrecht gilt – alles gehört eigentlich der britischen Königin bzw. dem „Staatsoberhaupt“ der Insel, die neben Jersey und Guernsey gelegen das unbekannteste aller Steuerparadiese ist.

Caspars Opa väterlicherseits ist einer der vermögendsten Männer auf der Insel, die gerade einmal 600 Einwohner zählt. Der Wirtschaftsjurist vertritt Firmen, die man durchaus als Weltmarktführer bezeichnen kann. Die kleine Insel hat überdies ihre eigene eigenwillige Gesetzgebung: In Sark gibt es noch keine Regelungen zur Scheidung. Ein Gesetz, das die Vererbung von Land und Besitz an Töchter verbot, wurde 1999 aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt tut sich offenbar besonders schwer, sich in dieser Causa kundig zu machen. Fraglich ist ob hier überhaupt die Haager Konvention gilt, die EU-weit Obsorgeprobleme regelt.

 

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