Schock-Prozess um Iraker

Massenvergewaltigern droht keine Abschiebung

23.02.2017

Von den Angeklagten ist nur einer geständig. Doch auch er schockt mit seiner Aussage.

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Während das Opfer, eine deutsche Jung-Lehrerin, die in Wien Silvester gefeiert hatte, nach wie vor in stationärer Behandlung in einer Nervenklinik ist und daher auch nicht zum Prozess kommen wollte und konnte, zeigen sich die neun Männer – die sie vergewaltigt haben sollen – weinerlich, uneinsichtig und gegenüber dem Opfer völlig respektlos.

So jener einzige geständige Mann, ein 31-jähriger Iraker (acht der Angeklagten sind miteinander verwandt) am ersten Prozesstag: „Ich habe keine Gewalt angewendet.“ Was er genau gemacht habe, darüber wollte er nicht reden: „Die Tat ist auch im Irak ehrenrührig und verboten. Ich schäme mich so.“

Vier Verdächtige leben von Mindestsicherung

Er wäre der vierte gewesen: Der Mann vor ihm war nach dem brutalen Übergriff „fröhlich. Er hat gesungen und getanzt“. Den schlimmsten Satz äußert der 31-Jährige am Ende seiner Aussage: „Niemand hat sie gezwungen oder gehindert, die Wohnung zu verlassen.“ Die anderen acht Angeklagten nach der Gruppen-Vergewaltigung – alle Flüchtlinge aus dem Irak, vier von ihnen erhalten Mindestsicherung in Höhe von jeweils 837 Euro im Monat – stellen entweder in Abrede, in der Wohnung gewesen zu sein oder man habe in einem anderen Zimmer geschlafen und nichts mitbekommen. Haben Sperma-Spuren sie überführt, zischen sie nur: Alles sei von der Frau ausgegangen. Und alle seien betrunken gewesen.

Wohl keine Abschiebung

Sollten die Angeklagten rechtskräftig verurteilt werden, werden sie wohl dennoch nicht in ihre Heimat abgeschoben. Auch nicht, wenn ihnen der Asylstatus in Österreich aberkannt wird, berichtet die "Presse". Dies liege daran, dass im Irak im Jahr 2004 die Todesstrafe wieder eingeführt wurde, weshalb eine Auslieferung seitens Österreichs in der Regel nicht durchgeführt werde.

Jedem der Verdächtigen drohen bis zu 15 Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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