Prozess in Vorarlberg

Messer-Attacke war kein Mordversuch

18.11.2011

Der 33-Jährige Bregenzer muss aber dennoch vier Jahre in Haft.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Ein 33-jähriger Mann aus Bregenz ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des Mordversuchs freigesprochen worden. Der Angeklagte soll im September 2010 einen 38-jährigen Bekannten mit einem Messer attackiert und dabei lebensgefährlich verletzt haben. Die Geschworenen sahen einen Tötungsvorsatz als nicht erwiesen an, daher wurde der Mann wegen schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu vier Jahren Haft verurteilt. Er wird wie von der Staatsanwaltschaft gefordert in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Männer trafen sich am Abend des 28. September 2010 in der Wohnung des Tatverdächtigen. Während eines Streits fügte der 33-Jährige dem Besucher mit einem Messer einen Stich im Brustbereich zu. Danach hat der Mann laut Anklage sein Opfer in der Wohnung eingesperrt. Der Verletzte soll dann eingeschlafen sein. Erst am folgenden Morgen gegen 8.00 Uhr setzte der 38-Jährige mit dem Handy, das ihm der 33-Jährige gab, einen Notruf ab. Dabei erklärte er, von einem Unbekannten vor dem Haus überfallen worden zu sein. Der Angeklagte sagte aus, der Bekannte sei bereits verletzt zu ihm gekommen. Die Ermittlungen der Polizei ergaben aber, dass die Verletzung in der Wohnung geschehen sein musste.

Einer der befragten Zeugen, ein weiterer Bekannter des 33-Jährigen, erklärte vor Gericht, der Bregenzer habe ihn an dem Abend angerufen, ihn zu sich gebeten und von ihm Hilfe bei der Ausführung der Tötung gefordert. Als er sich weigerte, ihm zu helfen, habe ihm der 33-Jährige ein Messer an den Hals gehalten. Er sei darauf aus der Wohnung geflüchtet. Einer Freundin kündigte der Angeklagte per SMS seinen Suizid an und erklärte, vorher noch "etwas abrechnen" zu müssen. Die Freundin forderte ihn in ihrer Antwort per Kurznachricht auf, keinen Unsinn zu machen. Der Angeklagte schrieb - zeitlich nach der Tat - zurück: "Danke, aber es ist zu spät".

Das Opfer erlitt laut dem Gerichtsmediziner eine rund 15 Zentimeter tiefe Stichwunde, das Messer verletzte unter anderen Rippenfell, Zwerchfell, Lunge und Leber. Der 38-Jährige wurde notoperiert. Er sei derzeit noch berufsunfähig, Dauerschäden seien aber nicht zu befürchten. Sowohl das Opfer als auch der Angeklagte gaben an, sich nicht mehr vollständig an den Abend erinnern zu können, beide waren betrunken. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, es sei "im Bereich des Möglichen", dass er den Messerstich ausgeführt habe, erinnern könne er sich jedoch nicht. Gerichtspsychiater Reinhard Haller, der dem 33-Jährigen in seinem Gutachten eine Persönlichkeitsstörung attestierte und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfahl, hielt den Großteil der Erinnerungslücken für Schutzbehauptungen.

Obwohl der Angeklagte von den Zeugen schwer belastet wurde, sahen die Geschworenen keine Tötungsabsicht gegeben. Daher wurde der 33-Jährige wegen schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt. Erschwerend wirkten sich die neun einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten aus, als mildernd wurde die zum Tatzeitpunkt eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit angesehen. Der Mann muss dem Opfer zudem 8.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) die Behandlungskosten des 38-Jährigen in Höhe von 20.000 Euro ersetzen. Der 33-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab.

 

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel