Nicht rechtskräftig

Mordanklage gegen 14-jährige Friedhofs-Killerin

22.05.2026

Im Fall einer 14-Jährigen, die am 23. Februar am Wiener Friedhof Baumgarten eine 67-Jährige erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft eine Mordanklage gegen die - laut einer Sachverständigen - zurechnungsfähige Beschuldigte eingebracht.  

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© Fuhrich/Privat
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Wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, bestätigte, wurde dagegen Einspruch erhoben und die Einholung eines zusätzlichen psychiatrischen Gutachtens beantragt. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) ist nun am Zug.

"Der Einspruch gegen die Anklage moniert die beantragte Unterbringung nach § 21 Abs 2 StGB in einem forensisch-therapeutischen Zentrum", erklärte Salzborn. Der Akt befinde sich seit 6. Mai beim OLG. Die Anwältin der Teenagerin, Astrid Wagner, betonte zu dem Rechtsmittel: "Das in diesem Zusammenhang beantragte Gutachten erscheint mir nicht schlüssig." Sie erhoffe sich von dem Rechtsmittel einen Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 1 StGB wegen Zurechnungsunfähigkeit.

© Viyana Manset Haber

Die Anklage ist damit noch nicht rechtskräftig. Salzborn rechnete gegenüber der APA mit einer baldigen Entscheidung des OLG.

14-Jährige laut Gutachten persönlichkeitsgestört

Eine von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige hatte der 14-Jährigen eine instabile Persönlichkeitsstörung bei gleichzeitigem Unrechtsbewusstsein attestiert und die Teenagerin als schuldfähig eingestuft. Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten untergebracht.

© Fuhrich/Fotomontage

Wird die 14-Jährige in einem neuen Gutachten nun doch als zurechnungsunfähig eingestuft, gilt sie als nicht schuldfähig und würde nach § 21 Abs 1 StGB in einem forensisch-therapeutischen Zentrum eingewiesen werden. Von dort aus könnte sie im Unterschied zu einer Unterbringung nach § 21 Abs 2 StGB auch früher entlassen werden. Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Wird zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet, kann die betroffene Person bei Bedarf auch nach Verbüßung der über sie verhängten Freiheitsstrafe weiter angehalten werden, und zwar ohne zeitliche Befristung.

Mädchen lebte in Wohngemeinschaft

Die Österreicherin war auf dem Friedhof in Wien-Penzing an jenem Tag um 17.30 Uhr mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen von einer Passantin entdeckt worden. Eine Reanimation scheiterte. Die psychisch kranke Jugendliche wurde später von der Polizei in der sozialpsychiatrischen WG, in der sie seit November lebte, als dringend Tatverdächtige in dem Fall festgenommen. Dabei wurden das Taschenmesser als mutmaßliche Tatwaffe, blutbefleckte Kleidung sowie ihr Handy sichergestellt. Dem Vernehmen nach soll auf dem Mobiltelefon auch ein Video der Tat existieren. In ihrer Einvernahme legte die Jugendliche dann ein Geständnis vor den Ermittlern des Landeskriminalamts ab, jedoch ohne weitere Angaben zu einem Motiv.

Die Wienerin war laut MA 11 vorher nie polizeilich wegen Straftaten in Erscheinung getreten und dürfte das Opfer zufällig ausgewählt haben. Die Jugendliche soll vor der Tat laut APA-Informationen jedoch zehn Tabletten eines verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen haben.