Führerschein kommt

Diskussion um Killerhund-Verbot

13.11.2009

In NÖ kommt am 19. November ein neues Hundehaltergesetz – gegen Terrier. Rottweiler fallen nicht darunter.

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© ÖSTERREICH/ Fally
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Am Donnerstag wurde das neue, viel strengere Landes-Hundegesetz präsentiert. Nur einen Tag später passierte das tragische Unglück in Staningersdorf im Waldviertel. Das neue Gesetz spricht nicht direkt von Kampfhunden, sondern nur mehr von „Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ oder von „auffälligen Hunden“, die schon einmal zugebissen haben.

Experten haben eine Liste von besonders gefährlichen Rassen erstellt: hauptsächlich Terrier, von Staffordshire bis Bullterrier und Dogo Argentinos (Rottweiler oder Schäferhunde zählen nicht dazu). Besitzer von den erstgenannten „Problemhunden“ müssen einen Hundeführerschein nachweisen, der Besitz von mehr als zwei gefährlichen Hunden (laut Liste) ist untersagt, auch ein Nachweis über die artgerechten Lebensbedingungen muss erbracht werden.

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