Prozess

Töchter im eigenen Pool ertränkt: Mutter muss in Maßnahme

04.12.2023

Das Landesgericht hat sich in dem Fall für eine Unterbringung der 37-jährigen Burgenländerin entschieden. 

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Diese Horrortat einer Burgenländerin erschüttert Österreich: Die 37-Jährige hat im Juli in Absdorf, Bezirk Tulln, ihre beiden Töchter (7 Monate und 7 Jahre) im Pool ihres neu gebauten Einfamilienhauses ertränkt. Aufgenommen wurden die brutalen Aufnahmen von Kameras. Danach sei sie gegen einen Baum gefahren. An den Vorfall könne sich die Angeklagte kaum noch erinnern. 

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Am Donnerstag musste sich die ehemalige Ergotherapeutin vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Diesem Antrag folgte nun das Gericht. 

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Gutachter: "Sehr seltenes Phänomen"

Laut einem Gutachter ist die Frau nicht zurechnungsfähig, ähnliche Taten sind zu erwarten. Der Spruch ist rechtskräftig. Die Frau leide an einer psychotischen Depression, Angststörung sowie Zwangsstörung. "Bisher gab es keine wesentlichen Therapiefortschritte", so der Sachverständige Peter Hofmann. Es sei davon auszugehen, dass sie in absehbarer Zeit ähnliche Taten begehe. 

Es handle sich um ein "sehr seltenes Phänomen". Die Psychose bewirke, dass man den Bezug zur Realität verliere. Seit rund 15 Jahren leide die Frau an Zwangsgedanken und Ängsten. 

Die 37-Jährige habe sich große Sorgen um ihre Töchter gemacht und sich als Versagerin gefühlt. Die Medikamente hätte sie nur teilweise genommen. In Behandlung war sie in einer Tagesklinik gewesen. An dem Tag der Tat sei die Möglichkeit der freien Willensbildung nicht mehr gegeben gewesen, die Frau sei nicht zurechnungsfähig gewesen. Ein langer Krankheitsprozess sei "innerhalb kurzer Zeit eskaliert".

Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus, sie zogen sich auch nur kurz zurück. Die Therapie sei derzeit nur in einer geschlossenen Einrichtung möglich, verwies der Richter auf das Gutachten des Sachverständigen.

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