Laut Experten

Nur "milde Strafe" für Dschihad-Mädchen

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DIe Minderjährigkeit gelte als Milderungsgrund, so Strafrechtler Andreas Venier.
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Zwei Wiener Mädchen, die sich in Syrien Jihadisten angeschlossen haben sollen, müssen bei einer Rückkehr nach Österreich wohl nicht mit harten Strafen rechnen. "Man kann nicht einfach annehmen, dass jede Ausreise nach Syrien die Teilnahme an einer terroristischen Kampfeinheit bedeutet", sagte der Innsbrucker Strafrechtler Andreas Venier. Die Schuld müsse im Einzelfall nachgewiesen werden.

Video: So sieht die aktuelle Situation in Syrien aus: