Voreingenommenheit
AK-Studie bestätigt: Pensionsantragstellern wird unterstellt, ihre Beschwerden vorzutäuschen
10.03.202670 Prozent der Antragsteller auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bezeichnen die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll.
OÖ. Täglich wenden sich Mitglieder an die Arbeiterkammer Oberösterreich und schildern ihre Probleme in Zusammenhang mit Gutachten durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Viele Antragsteller empfinden den Begutachtungsprozess bei Pflegegeld sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension durch die PVA als belastend und willkürlich. Zudem verdeutlichen die gewonnenen Rechtsfälle der AK gegen die PVA, dass es in vielen Fällen falsche Einstufungen beim Pflegegeld bzw. falsche Einschätzungen bei der Arbeitsfähigkeit gibt. Im Jahr 2025 führte die AK über 2.500 Gerichtsverfahren gegen die PVA Oberösterreich und erstritt dabei rund 70,35 Millionen Euro.
Die aktuelle Studie des Forschungsinstituts „Foresight“ im Auftrag der AK Oberösterreich belegt die Kritikpunkte der Antragsteller im Zuge der PVA-Gutachten nun erstmals wissenschaftlich. Die finale Stichprobe umfasst 817 Personen, die in den vergangenen zehn Jahren einen Antrag auf Pflegegeld oder Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension gestellt haben. Die Berichte und Erfahrungen sind mitunter bedrückend.
Viele empfinden die Untersuchung als respektlos
Insgesamt wird die Untersuchungssituation überwiegend negativ erlebt. 70 Prozent der Antragsteller auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bezeichnen die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll. Bei Anträgen auf Pflegegeld sind es 42 Prozent. „Befragte berichten auch über den Eindruck der Voreingenommenheit der Gutachter:innen und, dass Antragsteller:innen unterstellt werde, ihre Beschwerden vorzutäuschen. Oder auch, dass die Begutachtung von vornherein auf eine Ablehnung ausgerichtet gewesen sei“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Konkret erzählen Befragte von einem unfreundlichen oder kasernenartigen Ton bis hin zu Anschreien, unpassenden Fragen und Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu simulieren. Antragsteller von Pflegegeld berichten zudem von Forderungen nach der Demonstration intimer Tätigkeiten wie Toilettengang und Duschen, die für die Antragsteller sehr schwierig sind. Bei Anträgen auf Pflegegeld berichten acht Prozent der Antragsteller, dass eine Begleitperson nicht erwünscht oder verboten war, bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension berichten dies 30 Prozent.
AK-Präsident Andreas Stangl fordert einen respektvollen Umgang im Rahmen der Begutachtungen: „Es handelt sich offenbar nicht um Einzelfälle, in denen kranke und pflegebedürftige Menschen von der PVA unangemessen oder sogar herabwürdigend behandelt werden. Sie verdienen eine respektvolle Kommunikation und eine umfassende Untersuchung, bei der auch eine Begleitperson dabei sein kann“, so Stangl. Die Gutachter sollten diesbezügliche Schulungen erhalten, die den Fokus auf Unvoreingenommenheit, umfassende Untersuchung unter Berücksichtigung der Sichtweise und Probleme der Antragsteller sowie Antidiskriminierung legt.
PVA-Bescheide oftmals nicht nachvollziehbar
Die AK hat 2025 58,7 Prozent der Pflegegeldfälle und 33,1 Prozent der Pensionsfälle gegen die PVA gewonnen. „Im Jahr 2025 hat die Arbeiterkammer Oberösterreich bei Pflegegeldeinstufungen 599 Gerichtsverfahren gegen die PVA gewonnen. Wir gewinnen also nahezu jeden Arbeitstag zwei Verfahren, in denen eine höhere Pflegegeldeinstufung festgestellt wird“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Aufgrund der Häufigkeit der Fälle, in denen die Einschätzungen des Pflegebedarfs durch die PVA von den Sozialgerichten nach oben korrigiert werden, ist schon zu hinterfragen, ob die Begutachtung der PVA immer in der erforderlichen Qualität durchgeführt wird. Insbesondere bei einer zum Teil sehr deutlich abweichenden Einschätzung des Pflegebedarfs.
Um die PVA-Begutachtung zu verbessern, empfiehlt die Arbeiterkammer eine Adaptierung der Schulungen für die Gutachter mit einem Fokus auf Unvoreingenommenheit, respektvolle Kommunikation, umfassende Untersuchung unter Berücksichtigung der Sichtweise/Probleme der Antragsteller, Antidiskriminierung u.ä. sowie ggf. die Erstellung eines eigenen, inhaltlichen Curriculums und eines umfangreichen Handbuchs zur Begutachtung. Es müsse laut AK OÖ ein standardmäßige Aufklärung der Antragsteller über ihre Rechte und Möglichkeiten, wie zum Beispiel den Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im Rahmen der Antragstellung geben.
Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich:
- eine eigenständige, von der PVA losgelöste Begutachtungsstelle, die die Gutachten auf Basis allgemein verbindlicher Richtlinien erstellt,
- einen respektvollen Umgang mit Antragsteller im Rahmen der Begutachtungen,
- eine standardmäßige, umfassende Begutachtung sowie die verpflichtende Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und Befunde sowie
- eine standardmäßige inhaltliche und nachvollziehbare Begründung von ärztlichen Entscheidungen inklusive der automatischen Zustellung sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten sowie einer Einspruchsmöglichkeit.