Vertragsentwurf
Gastpatienten aus Steiermark werden ab April in Bad Ischl mit Gegenrechnung behandelt
17.03.2026Land Steiermark stellt Mittel für mehr Personal im Nachbarbundesland zur Verfügung.
Stmk./OÖ. Die Steiermark und Oberösterreich haben sich auf einen ersten Vertragsentwurf für eine bundesländerübergreifende Spitalskooperation geeinigt. Vorbehaltlich der Beschlüsse der zuständigen Gremien - bei der Oberösterreichischen Gesundheitsholding und der Gesundheitsplattform in der Steiermark - soll die Vereinbarung bereits mit 1. April in Kraft treten. Am LKH Bad Aussee wird unter anderem die Chirurgie geschlossen. Dafür fließen Gelder für mehr Personal ins Klinikum Bad Ischl.
Mit dem Vertragsentwurf betreten die beiden Bundesländer Neuland, lobten sowohl der steirische Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) als auch die oberösterreichische Amtskollegin und Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP). Streit über Gastpatientinnen und -patienten soll es mit der bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit nicht mehr geben. "Zum ersten Mal wird eine strukturierte Versorgungszusammenarbeit zwischen zwei Bundesländern vertraglich geregelt, denn die Gesundheitsversorgung endet nicht an Landesgrenzen", so Kornhäusl.
Monitoring angekündigt
Man schaffe "Sicherheit für die chirurgischen, unfallchirurgischen und internistischen Patienten aus dem Bezirk Liezen, denn niemand darf als Gastpatient abgewiesen werden, und auch für die Bevölkerung in Oberösterreich, denn das Geld fließt auch in mehr Personal und soll damit die Auswirkungen auf die Wartezeiten dämpfen", wurden als Vorteile in einer gemeinsamen Aussendung genannt. Ein "permanentes Monitoring" wurde angekündigt. In den ersten sechs Monaten nach Start der Kooperation sollen monatliche Gespräche zwischen den beteiligten Institutionen stattfinden, danach zweimal jährlich. Sollten sich etwa Wartezeiten verändern oder die Nachfrage stark steigen, würden die Bundesländer unmittelbar gemeinsam über die Einleitung notwendiger Anpassungen beraten.
Seit Jahren hatte das Salzkammergut Klinikum stationäre Patienten aus dem Bezirk Liezen behandelt - im Rahmen der österreichweit gültigen Gastpatientinnen- und Gastpatientenregelung. Da durch den Wegfall von Leistungen am Standort Bad Aussee weitere Verschiebungen in Richtung Bad Ischl zu erwarten seien, stellte die steirische FPÖ-ÖVP-Landesregierung die Anfrage zur zusätzlichen Übernahme von Leistungen an Oberösterreich. "Ich begrüße es, dass die Steiermark bei ihrer Vorgangsweise kooperativ auf das Land Oberösterreich zugegangen ist - diese kooperative Vorgangsweise und die Zahlungen des Gesundheitsfonds Steiermark ermöglichen es uns, das Salzkammergut Klinikum gezielt auch mit Personalressourcen zu verstärken", so Haberlander.
Detaillierte Vereinbarung für erbrachte Leistungen
In Bad Aussee wird es zukünftig noch das Angebot einer Akutgeriatrie und Remobilisation, eine Ambulanz für Innere Medizin und eine 24-Stunden Akutversorgung geben. Auch der Notarztstützpunkt in Bad Aussee bleibe erhalten, wurde betont. Die Vereinbarung regle detailliert, welche Leistungen erbracht werden und wie diese finanziell abgegolten werden. Grundlage der Abrechnung sind die tatsächlich erbrachten medizinischen Leistungen nach dem österreichweit einheitlichen Finanzierungssystem der Krankenanstalten. Die Steiermark beteiligt sich dafür an den entstehenden Kosten und stellt auch Mittel für zusätzlich notwendiges Personal zur Verfügung.