15 Monate teilbedingt

Linzer Anwalt veruntreute 137.550 Euro

26.09.2017

Als Sachwalter Gelder von Pflegebedürftigen abgezweigt.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Weil ein inzwischen ehemaliger Linzer Rechtsanwalt als Sachwalter in sieben Jahren 137.550 Euro von fünf Pflegebedürftigen veruntreut haben soll, wurde er am Dienstag im Landesgericht Linz zu 15 Monaten teilbedingt verurteilt. Der 50-Jährige legte ein umfassendes Geständnis ab, bereute sein Fehlverhalten und beteuerte, um Schadenswiedergutmachung bemüht zu sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte habe nicht "aus Gier" die Gelder für sich abgezweigt, versicherte Verteidiger Kurt Jelinek dem Schöffengericht. Vielmehr sei der frühere Anwalt einer Linzer Kanzlei ein "schlechter Kaufmann", der nicht wahrhaben wollte, dass "es sich halt einfach nicht ausgegangen ist". Um offene Rechnungen zu begleichen, fing er 2010 an, Beträge von Konten seiner Schutzbefohlenen zu beheben. Allerdings stets mit der Absicht, es zurückzuzahlen, wie er versicherte.

"Zu viel schiefgegangen"

Wann er gemerkt habe, dass "Loch auf, Loch zu" nicht funktioniere, wollte Richter Oliver Schosswohl von dem Juristen wissen, den er selber schon als Verteidiger in Prozessen erlebt hatte. Als seine zweite Ehe in die Brüche ging und die privaten Probleme überhandnahmen, habe er "zu wenig und zu langsam gearbeitet", erklärte der Angeklagte. Im Dezember 2016 tauchte der Verdacht der Untreue auf, das Bezirksgericht Urfahr zeigte ihn an.

Es sei einfach "zu viel schiefgegangen", aber jetzt wolle er alles wieder zurechtbiegen, erklärte der Vater zweier Kinder wiederholt. Mittlerweile hat er eine feste Anstellung in der Rechtsabteilung eines Unternehmens und bezieht ein monatliches Fixeinkommen, seine Berechtigung als Anwalt hat er zurückgelegt.

"Exorbitant hohe Schadenssumme"

Staatsanwältin Renate Lachberger plädierte trotz seines reumütigen Geständnisses "generalpräventiv für eine harte Strafe". Die "exorbitant hohe Schadenssumme" und der "lange Tatzeitraum" führte sie als Gründe an. Auch der Richter nannte diese Punkte als erschwerend bei der Festsetzung des Strafmaßes von zehn Monaten bedingt und fünf Monaten unbedingt. Allerdings räumte er die Möglichkeit eines Strafaufschubs von bis zu einem Jahr ein, was der Verteidiger auch gleich beantragte und genehmigt bekam. Außerdem wurde festgehalten, dass er ab sofort mindestens 300 Euro im Monat an die Geschädigten zurückzahlt.

Kommt der Angeklagte dem nach, stehen die Chancen gut, nach dem Jahr Strafaufschub gar nicht hinter Gitter zu müssen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Stellungnahme ab.

Zur Vollversion des Artikels