Schwarzes Schaf

Zehn Monate Haft für VP-Politiker

14.07.2011

Der ehemalige Rechtsanwalt wurde wegen Veruntreuung verurteilt.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/HERBERT PFARRHOFER
Zur Vollversion des Artikels

Ein 46-jähriger ehemaliger Rechtsanwalt und ÖVP-Kommunalpolitiker ist am Donnerstag im Landesgericht Steyr wegen Veruntreuung in drei Fällen nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe von 30 Monaten, davon zehn unbedingt verurteilt worden. Er soll Gelder, die er für seine Klienten verwaltete, in die eigene Tasche gesteckt haben. Insgesamt geht es mehr als 200.000 Euro. In einem vierten Fall wurde er freigesprochen.

"Größter Fehler meines Lebens"
Der 46-Jährige war seit 1997 als Rechtsanwalt tätig, damals stieg er auch in die Kommunalpolitik ein. "Das war der größte Fehler meines Lebens", sagte er vor Gericht. Er habe dadurch seine Kanzlei vernachlässigt, es sei finanziell immer schlechter gelaufen. Er gab zu, drei Klienten, für die er als Sachwalter zuständig war, Geld vorenthalten zu haben: In einem Fall geht es um geschätzte 190.000 Euro im Zeitraum von 2001 bis zu seinem Auffliegen 2009, in zwei weiteren um 15.000 bzw. 3.000 Euro.

"Ich habe in einer Scheinwelt gelebt und gedacht, dass es wieder besser wird", beteuerte er vor dem Richter. Der Anwalt des geschiedenen 46-Jährigen betonte, dass sein Mandant keinen ausschweifenden Lebensstil gepflegt habe, sondern das Geld vor allem für die Unterhaltszahlungen an seine Kinder verwendet habe.

30 Monate teilbedingt
Der Richter sah es als erschwerend an, dass hilflose Personen betrogen worden seien und sprach von einer "skrupellosen Tatbegehung". Mildernd wurden die Unbescholtenheit des Angeklagten und sein Geständnis gewertet. Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren fasste der Ex-Anwalt 30 Monate teilbedingt aus. Sein Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft will ebenfalls berufen. In einem vierten Punkt - er soll laut Anklage einem Mandanten nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld nicht ausbezahlt haben - wurde der 46-Jährige freigesprochen.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel