Rechtsirrtum

Oberösterreicher nach 46 Jahren ausgebürgert

10.05.2012

Wiedereinbürgerung könnte an der kleinen Pension des Mannes scheitern.

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Ein 65-jähriger Oberösterreicher ist nach 46 Jahren ausgebürgert worden, weil ihm der Staatsbürgerschaftsnachweis in den Nachkriegswirren irrtümlich ausgestellt worden war. Volksanwältin Terezija Stoisits befürchtet, dass ein neuerlicher Antrag des Betroffenen, der sogar den Wehrdienst abgeleistet hat und jahrzehntelang mit einem österreichischen Pass auf Sommerurlaub gefahren ist, an der kleinen Pension des Mannes scheitern wird. Sie forderte daher eine generelle Lösung für derartige Fälle.

Verwirrung um Mutter

Zum Hintergrund: Die Mutter des Mannes wurde als österreichisch-ungarische Staatsangehörige in Czernowitz in der heutigen Ukraine geboren. Sie galt 35 Jahre lang als staatenlos und wurde dann Deutsche. Der Vater, ein Moldawiendeutscher, wurde 1956 in Österreich eingebürgert. Die Staatsbürgerschaft galt aber nur für ihn, nicht für den Sohn. Trotzdem bekam dieser 1965 einen Staatsbürgerschaftsnachweis von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land ausgefolgt - wie sich nach dem Tod der Mutter 2007 herausstellte irrtümlich.

Der Pass des 65-Jährigen wurde eingezogen. Er könnte nun die Staatsbürgerschaft neu beantragen. "Lang genug in Österreich aufhältig ist er ja", so Stoisits, "nur ist leider fraglich, ob er als Pensionist mit rund 500 Euro Monatsrente die für Einbürgerungen verlangte Einkommensgrenze schafft." Denn er müsste ein Nettomonatseinkommen von rund 800 Euro plus Wohnkosten vorweisen. Zudem müsse er einen Staatsbürgeschaftstest absolvieren, was er allerdings verweigert.

"Gesetzesmacherische Kleinigkeit"
Für Stoisits ist der Fall ein Beweis gesetzesmacherischer Kleinlichkeit. Signale behördlichen Entgegenkommens seien bisher ausgeblieben. Jährlich würden sich rund vier sogenannte Putativösterreicher, deren Staatsbürgerschaft auf einem Rechtsirrtum beruht, an sie wenden, berichtete die Volksanwältin. Sie schlägt vor, dass Österreich nach Schweizer Vorbild den Betroffenen nach fünf Jahren Aufenthalt eine erleichterte Einbürgerung ermöglichen soll.

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