Urteil bestätigt
Partnerin betäubt und vergewaltigt: 7 Jahre Haft
04.03.2026Es bleibt bei sieben Jahren Haft für einen mittlerweile 43-Jährigen, der im Jahr 2014 im Bezirk Bruck an der Leitha heimlich seine Partnerin mit Schlafmitteln betäubt und vergewaltigt hatte.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) wies am Mittwoch in dem besonders drastischen Missbrauchsfall die Strafberufung des Mannes zurück. Eine Strafminderung sei in dem Fall nicht möglich, hieß es im Justizpalast.
Das Landesgericht Korneuburg hatte den Mann im September 2025 der vollendeten und versuchten Vergewaltigung für schuldig befunden. Während die Staatsanwaltschaft das Strafausmaß akzeptierte, legte der 43-Jährige dagegen Rechtsmittel ein. Dem rechtskräftigen Schuldspruch zufolge war es neben einer vollendeten Vergewaltigung zu mehreren Versuchen gekommen, die aus Sicht des Täters daran scheiterten, weil die Betroffene nicht das Bewusstsein verlor bzw. vorzeitig aus dem Dämmerschlaf erwachte.
Der OLG-Berufungssenat konnte sich den Argumenten der Verteidigung, die auf den lang zurückliegenden Tatzeitraum und das seitherige Wohlverhalten des Mannes verwies und daher um eine Strafmilderung ersuchte, nicht anschließen. Der 43-Jährige war 2025 festgenommen worden, nachdem deutsche Strafverfolgungsbehörden aufgrund einer Messenger-Überwachung auf ihn aufmerksam geworden waren. Er hatte sich in einschlägigen Chat-Gruppen mit anderen Männern über das Betäuben und anschließende Missbrauchshandlungen an wehrlosen Frauen ausgetauscht. Wie sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens zeigte, hatte sich der Niederösterreicher bis ins Jahr 2022 aktiv an der Kommunikation beteiligt. Noch wenige Tage vor seiner Festnahme recherchierte er im Internet zu Betäubungsmitteln, wie seine Google-Abfragen belegten.
OLG: Verhängte Freiheitsstrafe "angemessen"
"Die verhängte Freiheitsstrafe war daher angemessen. Bei einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren wäre durchaus eine höhere Sanktion in Betracht gekommen", erläuterte OLG-Sprecherin Susanne Lehr im Gespräch mit der APA. Da die Anklagebehörde keine Berufung gegen die Strafhöhe angemeldet hatte, sei aus rechtlichen Gründen keine Strafanhebung in Betracht gekommen.
Der Niederösterreicher war zunächst über E-Mails mit einem Deutschen, der in Niedersachsen über 15 Jahre hinweg seine Ehefrau immer wieder sediert und vergewaltigt hatte, "in Austausch" getreten. Das regte ihn zu seinen Tathandlungen an. Die Missbrauchshandlungen dokumentierte er, das Material übermittelte er dem Deutschen.
Das rechtskräftige Urteil stützte sich insbesondere auf die von den Strafverfolgungsbehörden sichergestellte Online-Kommunikation der beiden Männer. Der Täter war grundsätzlich geständig, wobei ihm das zwar als Milderungsgrund angerechnet wurde, dieser aber nicht stark ins Gewicht fiel. "Ein Geständnis liegt formal vor, aber die Beweislage war erdrückend. Er hat genau das zugegeben, was ihm nachgewiesen werden konnte", sagte Lehr.
Als die Frau von dem ihr Widerfahrenen erfuhr, zog es ihr "den Boden unter den Füßen weg", wie ihre juristische Prozessbegleiterin bei der Verhandlung in Korneuburg ausführte. Die Betroffene leidet seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Angststörung. Die Opfervertreterin sah Parallelen zum Fall Pelicot in Frankreich. Gisèle Pelicot war von ihrem Mann Dominique Pelicot über Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt und in Internetforen zur Vergewaltigung angeboten worden.