Fall Kampusch

Priklopils Vertrauter kommt vor Gericht

15.03.2010

Ernst H., der Freund des Entführers von Natascha Kampusch, muss sich wegen Begünstigung verantworten.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Die Anklage gegen den einstigen Freund von Wolfgang Priklopil, Ernst H., wegen Begünstigung im Fall Natascha Kampusch ist nun endgültig fix. In den kommenden ein bis drei Wochen soll das Schriftstück vorgelegt werden.

H. ließ Priklopil entkommen
Konkret wird H. vorgeworfen, er habe den Entführer am 23. August 2006 getroffen und ins Auto einsteigen lassen, unmittelbar nachdem Natascha Kampusch nach achteinhalbjähriger Gefangenschaft die Flucht aus dem Verlies im niederösterreichischen Strasshof gelungen war. Bei dieser Unterredung hatte Priklopil eine Art Lebensbeichte abgelegt.

Priklopil daher nie bestraft
Er soll somit, so der Vorwurf der Begünstigung (Paragraf 299 StGB), Priklopil "der Verfolgung (...) absichtlich ganz oder zum Teil entzogen haben", so der Gesetzestext. Bei einer Verurteilung muss H. mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen rechnen.

H. hatte lange Zeit behauptet, nichts von der Entführung gewusst zu haben. Im November 2009 änderte er seine Aussage und gestand, dass Priklopil ihm die Tat kurz vor dessen Selbstmord gestanden hatte. Wegen Mittäter bzw. Mitwisserschaft im Entführungsfall wurde H. von der Oberstaatsanwaltschaft Wien nicht angeklagt.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel