Österreich im Lockdown
Private Treffen: Was jetzt noch erlaubt ist
Der Hauptausschuss des Nationalrates hat am Sonntagabend den angekündigten Lockdown für ganz Österreich ab Montag beschlossen. Dafür gestimmt hat neben den beiden Koalitionsparteien ÖVP und Grüne auch die SPÖ. Damit gelten seit Mitternacht wieder für alle Bürger Ausgangsbeschränkungen. Die Regierung hat den Lockdown für 20 Tage bis 12. Dezember angekündigt, da die Ausgangsbeschränkungen aber nur jeweils für 10 Tage beschlossen werden können, müssen sie danach verlängert werden.
Darf ich meine Wohnung verlassen?
Den eigenen Wohnbereich verlassen darf man nur aus den schon von den früheren Pandemie-Phasen bekannten Ausnahmen - etwa für den Gang zur Arbeit oder zur Schule, zu Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens oder zur körperlichen und psychischen Erholung. Der gesamte Handel abseits der Grundversorger muss schließen, auch Gastronomie und Hotels sind zu, ebenso der Freizeit- und der Kulturbereich. In allen öffentlichen geschlossenen Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, das gilt auch am Arbeitsplatz, dort ist auch weiterhin die 3G-Regel in Kraft.
Alten- und Pflegeheime
Auch der bekannte Zwei-Meter-Abstand gilt wieder. Die Schulen bleiben zwar grundsätzlich geöffnet, die Politik appelliert jedoch, die Schüler wenn möglich zu Hause zu betreuen. Besuche in Kranken-und Kuranstalten sowie Alten- und Pflegeheimen sind künftig nur mehr für jene möglich, die neben dem schon bisher notwendigen 2G Nachweis auch zusätzlich einen aktuellen negativen PCR-Test (Abnahme maximal 72 Stunden vor dem Besuch) vorweisen können. Im Spital ist nur ein Besucher pro Patient pro Woche erlaubt, ausgenommen Kinder und Unterstützungsbedrüftige. In Pflegeheimen sind zwei Besucher pro Bewohner pro Tag gestattet.
Private Treffen und Besuche
LOCKDOWN: Ausgangssperre von 0 bis 24 Uhr
Für alle. Wohnung verlassen für Gang zur Arbeit/Schule/Uni, zur Versorgung mit Grundgütern, Gang zum Arzt/Impfen/Testen und Hilfe von Verwandten ist erlaubt, auch Versorgung von Tieren usw. sowie Sport im Freien zu Erholung.
Besuche. Enge Verwandte oder enge Bezugspersonen, aber auch Lebenspartner dürfen besucht werden – aber nur einzeln.
Mega-Baby-Elefant. Zurück ist die Abstandsregelung – 2 Meter sind es diesmal.
Ebenso darf man wieder u.a. zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und zur "Ausübung familiärer Pflichten" das Haus verlassen. Kontakt abseits des eigenen Haushaltes ist nur zu - einzelnen - engsten Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen erlaubt.
Freizeit. Von Bädern über Zoos, Spielhallen und Vergnügungsparks, Indoor-Spielplätze, Tanzschulen bis hin zu Bordellen ist alles zu. Auch der Kulturbereich wird heruntergefahren. Theater, Kinos, Museen und Bibliotheken schließen.