Bez. Mattersburg

Prostituierte stach auf Kollegin ein

08.10.2013

Prozess nach Streit in Nachtklub im Burgenland-2 Jahre teilbedingt .

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Ein Streit zwischen zwei Prostituierten im Burgenland, der ein blutiges Ende nahm, hat am Dienstag einen Geschworenensenat im Landesgericht Wiener Neustadt beschäftigt. Eine mittlerweile 23-jährige Rumänin hatte bei der Auseinandersetzung im März in einem Rotlichtetablissement in Draßburg (Bezirk Mattersburg) ihre Kollegin mit einem Messer schwer verletzt. Sie wurde dafür zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Die Frau, die sich seit März in U-Haft befunden hatte, kam nach Prozessende frei.

Wegen der laufenden Umbauarbeiten im Landesgericht Eisenstadt war der Prozess nach Wiener Neustadt verlegt worden. Die Anklage warf der 23-Jährigen vor, dass sie ihre Freundin und Kollegin mit zwei Messerstichen töten habe wollen. Die Rumänin wurde mit Verletzungen am Oberkörper und am Rücken ins Krankenhaus eingeliefert. Die flüchtige Täterin wurde per europäischem Haftbefehl gesucht. Zwei Tage später klickten für sie im italienischen Udine die Handschellen.

Im Prozess beteuerte die Angeklagte, dass sie ihrer Freundin – „wir kennen uns seit der Kindheit und sind wie Schwestern“ – nie und nimmer etwas antun haben wollen. „Es ist aus Unachtsamkeit passiert, ich wollte sie nicht einmal verletzen.“ Die Frauen waren sich nach „Dienstschluss“ wegen Eifersüchteleien und familiärer Angelegenheiten in die Haare geraten. Die Situation eskalierte, als die Beschuldigte plötzlich ein Keramikmesser in der Hand hielt.

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten hatte für das Opfer keine Lebensgefahr bestanden. Die Frau legte als Zeugin Fürbitte für die Angeklagte ein, was für diese den wichtigsten Milderungsgrund darstellte. „Haben Sie der Angeklagten verziehen?", wollte der Richter wissen. „Ich war nie böse auf sie“, antwortete die Zeugin.

Die Geschworenen verwarfen schließlich die Mordversuchsanklage. Sie entschieden stattdessen mit 6:2 Stimmen auf absichtliche schwere Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig.

© Reuters

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel