Prozess in der Steiermark

Sechs Jahre Haft für Finanzanleger

19.07.2011


Der Mann soll rund 4,3 Millionen Euro von Kunden verspekuliert haben.

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© APA/Barbara Gindl
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Zu sechs Jahren Haft ist am Dienstag im Straflandesgericht ein steirischer Finanzdienstleister verurteilt worden. Er soll das Geld von 25 Kunden verspekuliert haben, dabei entstand laut Anklage ein Schaden von rund 4,3 Millionen Euro. Der Beschuldigte war geständig und wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geld für eigenen Bedarf abgezweigt
Der Oststeirer sollte eigentlich das Geld seiner Kunden über eine Plattform in Luxemburg anlegen. Dieses Unternehmen arbeitet mit Finanzberatern zusammen und garantiert eine kapitalsichere Veranlagung. Doch der 43-Jährige hatte so seine eigenen Ideen, und investierte lieber selbst in unterschiedliche Projekte. Er zahlte zunächst alles auf ein Konto ein, von dem er ganz nebenbei auch noch seinen Lebensunterhalt bestritt.

Schuldenstrudel
Doch schon bald wurden die Mittel knapp, nichts warf den erhofften Gewinn ab. Einige Anleger forderten ihr Geld zurück, und die allerersten hatten auch noch Glück. Insgesamt 930.000 Euro zahlte der Beschuldigte zurück - allerdings mit Geld, das ihm neue Anleger gerade übergeben hatten. Es war nur eine Frage der Zeit, bis alles zusammenbrach und es zur Anzeige kam. In einem letzten Rettungsversuch nahm der Angeklagte noch einen Kredit auf, besicherte diesen aber mit Wertpapierdepots, die seinen Kunden gehörten. Die Bank kassierte diese dann auch ein, damit war alles weg.

Auch Gemeinde Kapfenstein geschädigt
Unter den Geschädigten befindet sich auch die Gemeinde Kapfenstein, die dem "Anlege-Profi" 800.000 Euro übergeben hatte und die nun ebenfalls weg sind. "Ja, das waren Goldminenaktionen, da bin ich selbst betrogen worden", erklärte der Beschuldigte bedauernd. "Ich habe immer nur das beste für meine Kunden tun wollen", beteuerte er.

Urteil nicht rechtskräftig
Der 43-Jährige wurde zu einer Haftstrafe in der Höhe von sechs Jahren verurteilt. Er kündigte sofort Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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