Prozess in Salzburg

Lehrerin schlug Schüler mit Hammer: Freispruch

03.02.2014

14-Jähriger erlitt Prellung auf dem Kopf - Freispruch im Zweifel ist bereits rechtskräftig.

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© Mike Vogl - Pressefoto Neumayr
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Eine Lehrerin einer Salzburger Sonderschule ist heute, Montag, am Salzburger Landesgericht vom Vorwurf der Körperverletzung im Zweifel rechtskräftig freigesprochen worden. Laut Anklage soll sie einem 14-jährigen Schüler während des Unterrichts am 29. April 2013 mit einem Holzhammer auf den Kopf geschlagen haben. Im Spital wurde eine Prellung festgestellt.

Der Freispruch sei aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen erfolgt, erklärte der Präsident des Landesgerichts Salzburg, Hans Rathgeb, gegenüber der APA. Unbestritten war, dass der Schüler während des Werkunterrichtes mit dem Holzhammer mehrmals auf eine Hobelbank geklopft hat, was er auch selbst zugab. Die Pädagogin schilderte im Prozess, dass er auf die Bank eingedroschen und sich wie ein Irrer aufgeführt habe. Als der Bursch auf andere Kinder habe losgehen wollen, habe sie ihm den Hammer weggenommen.

Zugeschlagen habe sie keinesfalls, beteuerte die Lehrerin. Ein anderer Schüler will aber beobachtet haben, dass die Frau mit dem Hammer tatsächlich auf den 14-Jährigen geschlagen habe, allerdings auf die Kopfseite und nicht auf die Mitte, wie der 14-Jährige angegeben hatte.

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