Opfer fürchtet sich

Sextäter bleibt auf freiem Fuß

27.08.2012

Keine Fußfessel für Vergewaltiger - Heribert B. geht ungestört arbeiten.

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© dpa
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Es ist nichts Besonderes am Tagesablauf von Heribert B. In der Früh gegen 7 Uhr küsst er zum Abschied seine Frau, setzt sich dann ins Auto, das er im Vorgarten seines Hauses in Salzburg-Gnigl geparkt hat, und fährt zur Arbeit – einem Installationsbetrieb in der Nähe.

Er geht sogar einkaufen. „Der Wahnsinn beginnt erst, wenn er wieder nach Hause kommt“, erzählt Waltraud B., die Ehefrau, im ÖSTERREICH-Talk. „Weil ab Mittag werden wir von Fotografen belagert. Aber ich verspreche allen: Wir werden hier nicht weggehen. Es ist das Haus meiner Großeltern. Eine Flucht wäre ein Schuldeingeständnis. Wir haben uns nichts vorzuwerfen.“

Das sieht das Gericht anders. Waltrauds Mann wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Davon sollte er, so ein Entscheid des Oberlandesgerichts Linz, den unbedingten Strafanteil von sechs Monaten zur Gänze zu Hause mit elektronischer Fußfessel absitzen dürfen. Ein Urteil, das in ganz Österreich für verständliche Empörung sorgte. Via ÖSTERREICH appellierte am Sonntag das Opfer an Justizministerin Karl: „Frau Minister, bitte machen Sie was!“

Die Justizministerin reagierte und beeinspruchte den Entscheid. Er muss jetzt nochmals geprüft werden. Das neue Urteil wird in drei Wochen erwartet. Das Opfer: „Ich hoffe, dass er irgendwann dann doch für seine Strafen ins Gefängnis muss.“
Die – rechtlich mögliche – Horrorvorstellung für die 22-Jährige: „Sollten sich die Gutachter zu lange Zeit für ihren Entscheid lassen und das Gericht aus Sicherheitsgründen in der ,Wartezeit‘ Heribert B. eine Fußfessel verpassen, in weiterer Folge die Gutachter erst nach sechs Monaten entscheiden, dann würde die Fußfesselzeit auf die Strafe angerechnet werden und Heribert B. freigehen.“

Bei der Dauer von Verfahren in Österreich also durchaus vorstellbar, dass Heribert B. für seine Vergewaltigungen nie ins Gefängnis muss. Ein Richter des OLG Linz, der anonym bleiben möchte: „Ich meine aber, dass die Kollegen in dem Fall eher schneller entscheiden werden als sonst üblich.

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