Grotesk

Er zahlte 50 Euro für einen Furz

09.09.2009

Ein Furz und seine Folgen: Seit einem 19-Jährigen eine 50-Euro-Strafe aufgebrummt wurde, herrscht Verwunderung über die steirische Exekutive.

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© ÖSTERREICH/ Lems
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Mit dem Landessicherheitsgesetz ist in der grünen Mark nicht zu scherzen – zumindest nicht in Frohnleiten. Das bekam der 19-jährige Hansi Sporer zu spüren, als er am 26. Juli mit seiner Clique ein Zeltfest in der 6.000-Einwohner-Stadt besuchte.

Denn der Jugendliche ließ einen „fahren“. Und bekam dafür eine Strafe von 50 Euro aufgebrummt.
Es folgte Gelächter unter seinen Freunden. Seit ÖSTERREICH-Kolumnistin Martina Rupp den Fall in ihrer ORF-Sendung Konkret publik machte, aber auch Kopfschütteln: Was bringt einen Polizisten dazu, eine solche Strafe auszustellen? Der betroffene Beamte selbst will diese Frage trotz Bitte um Rückruf nicht beantworten. Vielleicht wird der Fall aber relativiert, wenn man sich die Vorgeschichte anschaut. Und das war ein Streit beim Zeltfest, im Rintpark in Frohnleiten.

Hansi Sporer – der als Konstrukteur von Kinderspielplätzen arbeitet – berichtet: „Es gab Streitereien zwischen einigen Jugendlichen und Securitys, irgendwann kam dann die Polizei.“ Es war schon 3.30 Uhr früh, die Stimmung war alkoholgeschwängert. Die beiden Beamten versuchten, die Situation zu beruhigen. „Ich selbst war mit meiner Freundin und acht Kumpels dort. Wir schauten nur zu.“

Polizisten fühlten sich bei der Amtshandlung gestört
Es wurde gescherzt und gelacht – „Da ist mir plötzlich einer ausgekommen“. Wie in der Strafverfügung angeführt wird, die Sporer einige Tage später per Post bekam, führte „der Darmwind (Furz) zu großem Gelächter unter den Anwesenden“.

Im Klartext: Offenbar fühlten sich die Beamten veräppelt, obwohl Sporer seinen Verstoß gegen den Anstandsparagrafen nach eigenen Angaben „nicht einmal selbst hörte“. Gelacht habe jedenfalls niemand.

Fest steht: Einer der Cops nahm ihn zur Seite und warnte ihn: Er solle die Leute nicht weiter „aufhussen“, sondern heim gehen.

Paragraf geschaffen, um andere Delikte zu ahnden
Was der Steirer dann auch tat. Dass dennoch eine Strafe ins Haus flatterte, war eine völlige Überraschung. Weil er „keine Scherereien haben wollte“, zahlte Hansi Sporer die 50 Euro. Ein Fehler, finden Juristen: Denn der angewendete Paragraf 2 des Landessicherheitsgesetzes sei geschaffen, um jemanden zu bestrafen, der etwa den Mittelfinger zeigt. „Das geschieht absichtlich, ein Furz kommt einem aber einfach aus“, erklärt ein Anwalt, warum eine Berufung gute Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

"Ich finde die Strafe einfach lächerlich"
ÖSTERREICH: Sie haben eine sehr außergewöhnliche Strafe bekommen. Wie kam es dazu?
Hansi Sporer: Ich war mit Freunden auf einem Fest. Es gab Streit und die Polizei ist gekommen, ich bin daneben gestanden und habe zugeschaut. Da ist mir plötzlich einer ausgekommen.
ÖSTERREICH: Laut Strafverfügung führte das zu „großem Gelächter“.
Sporer: Ich habe keinen lachen gehört. Ich habe ehrlich gesagt nicht einmal den Furz gehört.
ÖSTERREICH: Aber wie wurden die Polizisten dann darauf aufmerksam?
Sporer: Vielleicht haben sie ihn gerochen (lacht). Ein Beamter hat mich zur Seite genommen und gesagt, ich solle die Leute nicht weiter aufhussen.
ÖSTERREICH: ...und die Strafverfügung?
Sporer: Die habe ich viel später bekommen, meine Mutter hat mich angerufen und sie vorgelesen. Als ich verstanden habe, um was es geht, musste ich ziemlich lachen.
ÖSTERREICH: Sie haben aber keine Berufung eingelegt. Sie sind also mit der Strafe einverstanden?
Sporer: Die Alternative war ein Tag im Knast, ich wollte keine Scherereien. Die Strafe finde ich lächerlich, ich wusste nichts von diesem Gesetz. Den Beamten bin ich aber nicht böse.

lef

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