Knalleffekt im Graz
Mädchen (12) im Operationssaal: Beide Ärzte freigesprochen
10.12.2025Im Bezirksgericht Graz-Ost sind am Mittwoch im Prozess gegen eine Neurochirurgin und ihren Kollegen wegen leichter Körperverletzung beide Angeklagten freigesprochen worden.
Die Frau hat im Jänner 2024 ihre Tochter zu einer Schädeloperation mitgenommen, wo die damals Zwölfjährige laut Anklage ein Loch für eine Sonde in die Schädeldecke eines Patienten gebohrt haben soll. Aus Mangel an Beweisen erfolgte ein Freispruch.
- Mädchen (12) bohrte Loch in Schädel: Zwei Chirurgen vor Gericht
- 13-Jährige soll bei OP Schädel aufgebohrt haben
Am 13. Jänner 2014 wurde ein 33-Jähriger nach einem schweren Forstunfall ins LKH Graz eingeliefert. Er hatte ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und musste sofort operiert werden. Die Operation wurde von einem Arzt und einer Oberärztin durchgeführt, wobei der Chirurg noch in Ausbildung und weisungsgebunden war. Die Neurochirurgin brachte ihre Tochter mit in den Operationssaal. Nachdem der Großteil der Operation erledigt war, soll der Angeklagte dem Mädchen den Bohrer gereicht haben, damit das Kind laut Anklage das Loch für die Sonde bohren konnte.
Angeklagte will Vorfall nicht genau gesehen haben
Die Ärztin gab an, sie sei zu diesem Zeitpunkt im Hintergrund beschäftigt gewesen und habe nicht gesehen, ob ihre Tochter tatsächlich gebohrt habe. Ihr Kollege soll sie gefragt haben, ob die Zwölfjährige mithelfen dürfe und sie antwortete "Warum nicht?". Eine OP-Beteiligte will vier Hände am Bohrer gesehen haben, in diesem Fall hätte das Mädchen nicht allein das Instrument geführt.
Durch eine anonyme Anzeige kam der Fall ein halbes Jahr später ins Rollen. Beide Angeklagten wurden aus dem Dienst im Krankenhaus entlassen, die Frau bekämpfte die Entscheidung und erreichte eine Umwandlung in eine Kündigung.
Die Ärztin soll, so Staatsanwältin Julia Steiner, nach der Operation mit Stolz verkündet haben, ihre Tochter habe soeben ihr erstes Bohrloch gesetzt. Eine Zeugin soll das bestätigt haben. "Sie wirkte entspannt und auch stolz", gab eine Krankenpflegerin an.
Patient leidet an psychischen Beeinträchtigungen
Ein OP-Assistent konnte sich an fast nichts erinnern, er konnte nicht einmal sagen, ob das Mädchen im Raum war oder nicht. Er erstellte den OP-Bericht, in dem die Zwölfjährige jedoch nicht aufscheint. "Ich habe damit nur begonnen, die Schwester hat ihn fertig gemacht", lautete seine Aussage.
Als Zeuge in dem Prozess war auch der Patient geladen, der operiert worden war. Er leidet nach eigenen Angaben immer noch an Schmerzen im Bereich des Bohrlochs und ist aufgrund seines psychischen Zustands nicht arbeitsfähig. Er nimmt nach wie vor starke Tabletten gegen die Kopfschmerzen und leide an Schlafstörungen bei dem Gedanken "dass eine Zwölfjährige mich operiert hat".
Freispruch aus Mangel an Beweisen
Die Staatsanwältin war der Meinung: "Die Angeklagten sind alles, nur nicht glaubwürdig". Der Verteidiger der Ärztin, Bernhard Lehofer, verwies auf die eher vagen Aussagen der Zeugen und betonte: "Aufgrund von Gerüchten kann man nicht zwei Karrieren zerstören". Die Richterin folgte dieser Meinung und sprach die beiden Angeklagten frei. "Es gibt keine unmittelbaren Zeugen, es ist nicht feststellbar, ob das Kind gebohrt hat", führte sie in der Urteilsbegründung aus, fügte aber noch hinzu: "Ethische und moralische Erwägungen sind nicht ausschlaggebend". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.