Wegen Dacharbeiten

Versuchter Doppelmord: Wiener schoss mit Glock auf Handwerker

18.05.2026

Ein Querschläger traf einen Arbeiter im Bein. 

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Wien. Der Prozess um den Vorwurf eines zweifach versuchten Mordes gegen einen 52-jährigen Floridsdorfer am Landesgericht Wien ist am Montagmorgen gestartet. Der Mann soll laut Anklage im November 2025 versucht haben, zwei Männer, die auf seinem Grundstück gearbeitet hatten, mit seiner Glock 17 zu töten. Er bekannte sich zu Beginn der Verhandlung als nicht schuldig, es habe sich lediglich um "gezielte Warnschüsse" gehandelt.

Ein damals 27-jähriger Rumäne erlitt einen Durchschuss im rechten Knie, zudem soll der Angeklagte auf ein vorbeifahrendes Fahrzeug einen Schuss auf Kopfhöhe des Lenkers abgegeben haben. "Hier muss man von absolutem Glück sprechen, dass es die C-Säule gibt und der Schuss hier stecken geblieben ist", erklärte der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung.

Staatsanwalt: Angeklagter holte Waffe "seelenruhig"

Insgesamt waren damals sieben Männer auf dem Grundstück des Mannes beschäftigt. Schon in den Tagen zuvor hatten sie dort für den Angeklagten Aufräumarbeiten erledigt. Am 24. November des vergangenen Jahres sei es dann aber zu einer teils handgreiflichen Auseinandersetzung über die Bezahlung gekommen. Daraufhin sei der 52-Jährige "seelenruhig" in seinen Keller gegangen und habe seine legal besessene Glock 17 einzeln mit Patronen geladen, schilderte der Staatsanwalt.

Dann soll er zu den Arbeitern zurückgegangen sein und die Waffe "lautstark" repetiert haben. Diese seien "in Panik" davongelaufen. Dennoch soll der Schütze zweimal abgedrückt haben. Ein Schuss prallte vom Boden ab und durchschlug das Knie eines Mannes, der zweite Schuss traf das Auto. "Es tut mir fürchterlich leid, dass er durch den Abpraller verletzt worden ist", erklärte der Angeklagte heute. Aber die Absicht, ihn oder den Fahrzeuglenker zu verletzen oder zu töten, habe er nicht gehabt. Für eine grob fahrlässige Körperverletzung würde er sich aber schuldig bekennen und dem Verletzten auch Schmerzengeld zukommen lassen, kündigte er an.

Seiner Darstellung nach wollte er die Männer von seinem Grundstück mit Warnschüssen verscheuchen. Auslöser war demnach, dass diese andere Arbeiten verrichteten, als vorher ausgemacht worden sei: "Halt, stopp! Ich hab das nicht veranlasst", habe er gerufen und hinzugefügt, dass er das gar nicht bezahlen könnte. Dann habe man sich für eine "klassisch österreichische Lösung" entschieden und bei einem "Glaserl" Wein im Haus neu verhandelt. Das habe - so der Angeklagte - schließlich auch beim Staatsvertrag funktioniert.

Angeklagter war an UNO-Friedensmissionen beteiligt

Dieser Plan ging allerdings nicht auf. "Fuchsteufelswild" sollen zwei der Männer auf ihn losgegangen sein. "Die Situation war bedrohlich!", rief der Mann aufgebracht und gestikulierend in Richtung der Geschworenen. Denn seine betagte und kranke Mutter sei auch im Haus gewesen, betonte er. "Ich wollte, dass die Leute verschwinden", erklärte er den Griff zur Waffe. Seiner Erinnerung nach sei der durch den Knieschuss schwer Verletzte bei dem "gezielten Warnschuss in ein Kiesbett" lediglich drei Meter von ihm entfernt gewesen. Dann sei ein Fahrzeug mit einem der Männer am Steuer unmittelbar an ihm vorbeigefahren und er habe einen weiteren "Warnschuss" rechts am Fahrzeug vorbei abgegeben.

Die beiden Verteidiger des Angeklagten hielten zu Gute, dass er im Anschluss den Angeschossenen mit einem Verband erstversorgte. "Agiert so jemand nach einem doppelten Mordversuch?", fragte Josef Philip Bischof. Der Angeklagte ist geübt im Umgang mit Waffen: Der 52-Jährige geht laut eigener Aussage jährlich schießen. Er war für das Bundesheer an drei UNO-Einsätzen beteiligt. Bei seiner Festnahme hatte er einen Blutalkoholwert von 1,4 Promille.

Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, denn er habe fahrlässig Kriegsmaterial in seinem Einfamilienhaus aufbewahrt - nämlich einen Übungshandgranatenzünder. Zu diesem Punkt bekannte sich der Angeklagte schuldig. Befindet ihn das Schwurgericht des versuchten Mordes für schuldig, drohen ihm zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.