Von der Polizei

Stadt Wien übernimmt Zuständigkeit für Parkraumüberwachung

02.03.2026

Der Parkraumüberwachung in Wien steht eine Neuordnung bevor: Künftig fällt sie in die Zuständigkeit der Stadt.  

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© APA/ANGELIKA KREINER
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Das teilten Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) der APA mit. Zwar waren die sogenannten Parksheriffs der Magistratsabteilung 67 auch bisher schon auf Wiens Straßen kontrollierend unterwegs, Voraussetzung dafür war aber eine 15a-Vereinbarung zwischen Stadt und Landespolizeidirektion.

Nun wandert die Zuständigkeit für das Aufspüren von Parksündern tatsächlich in die Kompetenz der MA 67. Die Neustrukturierung solle der Polizei eine Entlastung beim Personal bringen, das bisher auch für administrative und organisatorische Aufgaben in diesem Bereich eingesetzt war, hieß es. Für Polizistinnen und Polizisten falle die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Stadtgebiet weg. Lediglich in der Nacht ist die Exekutive noch unterstützend tätig.

Entlastung der Polizei

Die MA 67 erledigt auch weiterhin die Kontrolle etwa der Kurzpark-Gebühren oder die Überwachung des ruhenden Verkehrs gemäß Straßenverkehrsordnung. Die im Außeneinsatz befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Übertretungen wie das Halten in zweiter Spur, am Gehsteig oder im Kreuzungsbereich genauso ahnden wie die Polizei, wurde betont.

"Ich halte es für sinnvoll, die Parkraumüberwachung in die Zuständigkeit der Stadt Wien zu übergeben. Denn dadurch stehen mehr Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Menschen und somit für polizeiliche Kernaufgaben zur Verfügung", zeigte sich Innenminister Karner überzeugt.

Für die Stadt Wien bedeute die neue alleinige Zuständigkeit eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe, hieß es. Es gebe nun keine Doppelgleisigkeiten von zwei Organisationsstrukturen mehr. "Mit der Bündelung der Zuständigkeiten schaffen wir klare Strukturen und vereinfachen die Abläufe in der Parkraumüberwachung", hob Sima hervor.

Formal wird für die Neustrukturierung die 15a-Vereinbarung aufgehoben und die Straßenverkehrsordnung sowie die einschlägigen Landesgesetze wie etwa das Wiener Parkometergesetz angepasst. Aktuell werden die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Übertragung der Zuständigkeiten ausgearbeitet. Eine Umsetzung ist noch in diesem Jahr geplant, wie eine Sprecherin Simas der APA erläuterte.

Umfang der Kontrollen ändert sich nicht

Für die Lenkerinnen und Lenker soll sich hingegen kaum etwas ändern. Lediglich die Anlaufstelle bei Fragen zu Strafen ist nun ausschließlich die MA 67. Ansonsten wird man auf den Straßen weiterhin auf Parksheriffs der Stadt - die in Zukunft auch in Scan-Cars unterwegs sein werden - stoßen. Umfang und Intensität der Kontrollen bleiben unverändert, stellt die Stadt klar. Im Jahr 2025 gab es davon rund 54 Millionen.

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