Gesetzesnovelle
Aktion scharf: 1.000 Studierende der Uni Wien gesperrt
Mit Beginn des Wintersemesters wurde dieser Tage eine Änderung des Universitätsgesetzes aus dem Jahr 2022 wirksam. Diese schreibt für Studienanfänger von Bachelor- und Diplomstudien eine Mindestanforderung von 16 ECTS-Punkten innerhalb von zwei Jahren vor. Eine Maßnahme, die den Studierenden helfen soll, ihr Studium zügig und effizient zu absolvieren.
Die Regelung betrifft nun gut 1.000 Studierende an der Universität Wien, wie der "Kurier" berichtete. Sie hatten im Wintersemester 2022 ihr Studium aufgenommen, die festgelegte ECTS-Grenze jedoch nicht erreicht. Als Konsequenz wurden sie nun gesperrt, was bedeutet, dass sie ihre Studienzulassung verlieren. "Die erneute Zulassung bzw. Wiederaufnahme zum selben Studium an der Universität Wien ist erst wieder nach zwei Studienjahren, also vier Semestern, möglich", kommentierte die zuständige Stelle.
Die strenge Maßnahme soll dazu beitragen, die Studienleistungen zu erhöhen und sicherzustellen, dass Studierende ihr Studium innerhalb der dafür vorgesehenen Zeit abschließen. Die Betroffenen seien vonseiten der Uni regelmäßig über die drohende Sperre informiert worden, wie es heißt. Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) kritisierte das Vorgehen streng, da schließlich 71 Prozent der Studierenden nebenbei arbeiten müssten.