Konkubinatsvertrag

Ex-Geliebte erpresste Vermögensberater mit Sexkontakten

19.10.2023

Die 51-jährige, nach eigenen Angaben vermögende Witwe, musste sich wegen schwerer Nötigung und Urkundenfälschung vor Gericht verantworten. Sie soll versucht haben ihren langjährigen Ex-Partner auszunehmen. 

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Wien. Die Angeklagte soll nach der Trennung von ihrem langjährigen Partner, die beiden waren zehn Jahre lang ein Paar, mit Drohungen und falschen Unterlagen eine finanzielle Entschädigung verlangt haben, sowie die Rückzahlung angeblicher Darlehen. 

 "Das ist eine Frechheit. Jenseits von Gut und Böse!",  so die die 51-Jährige vor Gericht. Ihr wären die 100.000 Euro nach ihrem Beziehungs-Aus aufgrund eines Konkubinatsvertrages zugestanden. Dieser soll zustande gekommen sein, als ihre Beziehung bereits nicht mehr so gut gelaufen sei. 

"Ich habe recherchiert, was da üblich ist zur Absicherung", sagte sie vor Gericht, "damit wollten wir uns ersparen, dass Dinge in Kleinpartikel zerlegt werden müssen".  Außerdem habe sie ihrem Ex auch immer wieder Geld geliehen. Dieses müsste er ihr nun zurückzahlen, da sie nicht mehr zusammen seien.  "Er hat mich sogar vom Begräbnis seiner Mutter ausgeladen. Ich war wahnsinnig gekränkt."

Im Bekanntenkreis fertig machen

Die Anklage ist sich sicher: Sie soll ihrem Ex gedroht haben, ihn wirtschaftlich zu zerstören, wenn er nicht zahle. Im Sommer 2021 soll sie dem in London tätigen Vermögensverwalter sogar angedroht haben, sie würde all seine sexuellen Kontakte und seine Fehltritte in seinem Kunden- und Bekanntenkreis herumerzählen. Zudem soll sie ihm damals ein sogenanntes Consulting Agreement vorgelegt haben, demzufolge ihr 3.500 Euro pro Monat für ihre Dienste in seiner Firma zustünden. 

Auf die Frage des Gerichts, welche Leistungen sie denn in der Beziehung erbracht hätte, wies sie auf ihr abgebrochenes Psychologierstudium und ihre langjährige Erfahrung als Geschäftsfrau hin. "Ich hätte Schulungen gemacht, wie man Verkaufsgespräche führt." 

Auffällig sei laut Anklage allerdings auch, dass der "Konkubinatsvertrag" handschriftlich sei und die Unterschrift des Ex-Partners gefälscht sein dürfte. Auch darauf wusste die Angeklagte eine Antwort: "In England ist der handschriftliche Vertrag der Urvertrag. Das ist das Stärkste, was es überhaupt gibt."

Weil der Vermögensverwalter sich aber weigerte ihr Geld zu zahlen, schaltete die Angeklagte sogar ein Inkasso-Büro ein. Ihr Ex-Freund erstattete daraufhin Anzeige. 

Beruflich macht die 51-Jährige auch heute nichts. "Ich arbeite aktuell überhaupt nicht. Ich bin privat. Ich genieße mein Leben." Ihren Ex-Freund vermisse sie nicht. "Mich interessiert der überhaupt nicht. Ich habe 100 Leute, wenn ich Action will. Freundinnen aus aller Welt."  

Die Verhandlung wurde vertagt, bis zur Einvernahme des Ex-Freundes. 
 

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