Selbst gestellt

Häftling nach Flucht aus Wiener AKH wieder gefasst

24.11.2023

Die Fahndung nach einem 28-jährigen Insassen der Justizanstalt Josefstadt, der am Donnerstag aus dem Wiener AKH türmte, ist schon am Freitag wieder zu Ende gegangen. Nach Veröffentlichung der Fahndungsfotos stellte er sich selbst.  

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© bpd Wien
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Wien. Der gesuchte Strafgefangene kam um 14.25 reuig und geknickt zu einem Gebäude der Justiz in Wien - für die Verantwortlichen ist es tatsächlich wichtig, dass  niemand erfährt, um welches Haus es sich handelt. Dort gab er jedenfalls seine Flucht auf, wie Sina Bründler, Sprecherin des Justizministeriums gegenüber oe24 bestätigte. Zeitgleich wurde eine neue verschärften Regeln für Außentermine verkündet. Demnach habe man allen Gefängnisleitungen die Anweisung erteilt, bei Eskorten in Zukunft Häftlingen die Arme hinter dem Körper zu fesseln.

Diese Erhöhung der Sicherheitsstufe sei zur Hintanhaltung potenzieller "Trittbrettfahrer und Nachahmungstäter" gedacht, sagte eine Sprecherin der APA. Zudem wurden die Justizanstalten darauf hingewiesen, dass medizinische Eskorten bis auf weiteres nur unter besonderen Vorkehrungen durchzuführen seien.

Fahndung mit Foto erfolgreich

Der vierte Häftling in Folge, der ausbüxte, wurde am Donnerstag zur Abklärung einer Verletzung, die nicht in der Haftanstalt behandelt werden konnte, in das Spital eskortiert (er soll sich den Finger gebrochen haben) und flüchtete um 11.22 Uhr aus dem Wartebereich. Dabei verletzte er auch einen Justizwachebeamten. Die Polizei leitete mehrere Stunden später eine Öffentlichkeitsfahndung ein.

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Laut Ministerium leidet der 28-Jährige an einer psychischen Erkrankung. "Ihm werden frühere Körperverletzungsdelikte zur Last gelegt", sagte die Sprecherin zur Grund für seine Inhaftierung. Wie lange der Mann, dem auch Widerstand gegen die Staatsgewalt und Wiederbetätigung angelastet wird, einsitzen hätte müssen, war noch nicht klar. "Zur tatsächlichen Anhaltedauer des Insassen kann noch keine verbindliche Auskunft erteilt werden, da noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt", heißt es.

Bewachern droht Disziplinarverfahren

Das Ministerium prüft nun den Fall rund um die Flucht des zum AKH gebrachten Insassen. "Falls sich der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung von Beamtinnen und Beamten ergeben sollte, werden aufsichtsbehördliche sowie disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft", sagte eine Sprecherin der APA am Freitag.

Es ist bereits die vierte Flucht eines Strafgefangenen binnen weniger Wochen. So kam es Anfang November zur Flucht einer Insassin des Frauengefängnisses Schwarzau während eines unbegleiteten stationären Aufenthalts im Landesklinikum Wiener Neustadt. Die Frau, die eine schlimme Diagnose erhielt, tauchten in der Wiener Drogenszene unter und wurde gefasst.

Am 13. November nahm ein 16-jähriger Häftling der Justizanstalt Gerasdorf während einer Spitalsuntersuchung im Landesklinikum Wiener Neustadt Reißaus. Er narrte die Verfolger mit frechen Instagram-Videos und wurde in einer Wohnung in Wien geortet und festgenommen.

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Einen Tag später türmte ein Tschetschene aus der Justizanstalt Stein, der unter anderem wegen schweren Raubes (bewaffneter Überfall eines Geldtransporters) inhaftiert war. Nach ihm wird weiter gefahndet.

Das Justizministerium hielt am Freitag fest, dass heuer bereits rund 36.000 Eskorten problemlos verlaufen seien. Zudem werde im Vorfeld jeder Eskorte im Einzelfall geprüft, welche Sicherheitsmaßnahmen notwendig seien. "Insassinnen und Insassen werden zudem vor und nach jeder Ausführung zwingend durchsucht", sagte die Sprecherin. Darüber hinaus seien bei Indizierung weitere härtere Sicherungsarten zulässig. "Dazu gehören etwa Fußfesseln bzw. das Anlegen der Handfesseln am Rücken, oder zusätzliche Sicherung mittels Bauchgurt."

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Habe ein Insasse bereits einen oder mehrere Fluchtversuche unternommen, würden für diese Person erhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Strafvollzug gelten, die Auswirkungen auf die Art der Unterbringung sowie die Personalstärke im Fall einer Aus- bzw. Vorführung hätten. "Darüber hinaus finden diese Umstände auch Berücksichtigung bei der Gestaltung des Vollzugsplans des jeweiligen Insassen", so das Ministerium. 

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